von hm 07.07.2021 10:16 Uhr

Achtung bei der Rückkehr aus Kroatien

Nachdem bereits mehrere Reisende bei der Rückkehr aus Kroatien beim Grenzübertritt zwischen Kroatien und Slowenien Strafen kassiert hätten, warnt der Autofahrerclub ÖAMTC am Dienstag vor Ausweichrouten, etwa auf Landstraßen. Es drohen empfindliche Strafen wegen „illegaler Einreise“.

Autobahn an Kroatiens Küste. (Pixabay)

Bereits mehrere Mitglieder haben den Juristen des Mobilitätsclubs von Strafen bei der Rückreise aus Kroatien nach Österreich berichtet. Ein aktueller Fall ist beispielgebend: Um bei der Heimreise dem Stau auf den Hauptreiserouten auszuweichen, war ein Clubmitglied nach der kroatisch-slowenischen Grenze weiter auf einer Landstraße in Slowenien unterwegs. Dort wurde der Reisende von der Polizei angehalten – und mit dem Vorwurf der illegalen Einreise konfrontiert.

Der angelastete vorschriftswidrige Übertritt der Schengen-Außengrenze war dem Mitglied jedoch nicht bewusst – dessen Aussagen zufolge war die Landstraße vor dem Grenzübergang nämlich weder abgesperrt noch entsprechend beschildert. Das Strafmaß fällt mit 400 Euro pro mitreisender Person hoch aus.

„Immer wieder kommt es vor, dass Reisende, um Staus zu entgehen, keinen internationalen Grenzübergang nutzen – sondern einen anderen, der jedoch nur für Slowenen zugelassen ist“, sagte ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

„Damit kommen die Reisenden jedoch ‚illegal‘ nach Slowenien und verstoßen gegen das dortige Gesetz zum Schutz der Schengen-Außengrenze. Es droht eine Geldstrafe bis zu 1.200 Euro – und das pro mitreisender Person“, erklärte die Expertin. Sie mahnte: „Im Nachhinein kann man nicht mehr dagegen vorgehen.“

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