Handel: Die Maskenpflicht fällt, bleibt aber im Supermarkt
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften zur Bedeckung des täglichen Bedarfs wie Supermärkten und Apotheken bleibt jedoch bestehen, bestätigen die zuständigen Behörden am Donnerstagabend. Auf der anderen Seite wird es künftig strengere Regeln für die Nachtgastronomie geben: Demnach dürfen in Discos und Clubs nur noch jene, welche geimpft oder einen negativen PCR-Test aufweisen können.
Registrierungspflicht bleibt bestehen
Nichts wird es mit dem ursprünglich für Donnerstag avisierten Ende der Registrierungspflicht. „Sie bleibt bestehen“, bestätigt das österreichische Gesundheitsamt. In Wien setze man im Gegensatz zum übrigen Bundesgebiet auch im gesamten Handel sowie in Kultureinrichtungen weiter auf die Maske.
Mögliche PCR-Testpflicht für Reiserückkehrer
Ob noch weitergehende Schritte angegangen werden, dürfte sich am Freitag bei der Sitzung einer Taskforce entscheiden, in der mehrere Ministerien und das Bundesländer-Vorsitzland Tirol vertreten ist. Allzu große Verschärfungen sind jedoch nicht zu erwarten. Möglich wäre eine vom Gesundheitsressort forcierte PCR-Testpflicht für Reiserückkehrer.