von hm 22.04.2021 19:49 Uhr

Immer mehr Sozialleistungsbetrüger fliegen auf

Sozialleistungsbetrug wird für die heimischen Behörden ein immer zentraleres Thema. Im Vorjahr erstatteten die Ermittler 3.820 Anzeigen in dem Bereich, um 69,4 Prozent mehr als 2019. Dabei ging es um eine Schadenssumme von 20,1 Millionen Euro, um 8,6 Millionen mehr als 2019. Diese Zahlen präsentierten Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und der Direktor des Bundeskriminalamtes, Andreas Holzer. Nehammer betonte, Sozialleistungsbetrug sei „kein Kavaliersdelikt“.

Innenminister Karl Nehammer auf der Pressekonferenz. (APA)

Die Steigerungsraten sind leicht erklärt: „Man kann es ein bisschen vergleichen mit Ermittlungen im Suchtmittelbereich“, erläuterte Holzer. Auch Sozialbetrug sei ein Kontrolldelikt, das heißt: Je mehr Kontrollen es gibt, umso mehr werden die Fahnder auch finden. Dies sei in den vergangenen Jahren eben intensiviert worden, unter anderem durch die Task Force Sozialleistungsbetrug im Bundeskriminalamt.

Hälfte aller Täter Ausländer

Rund 4.800 Tatverdächtige wurden im Vorjahr ausgeforscht. Es sind doppelt so viele Männer wie Frauen, die Hälfte etwa waren Holzer zufolge nicht-österreichische Staatsbürger, die meisten unter ihnen afghanische und russische.

Typische Tatmuster reichen laut Holzer vom Erschleichen der Grundversorgung mit falscher Identität über den Missbrauch von Pensionsleistungen durch das Vortäuschen eines Scheinwohnsitzes, das widerrechtliche Kassieren der Familienbeihilfe, den Erhalt der Mindestsicherung trotz ausreichendem Eigenvermögen bis hin zu Schwarzarbeit und verbotenen Auslandsaufenthalten bei gleichzeitigem Konsum von Sozialleistungen.

Tirol österreichweit an zweiter Stelle

Die weitaus meisten Fälle flogen im Vorjahr in Wien auf. 1.995 Anzeigen betrafen Fälle in der Bundeshauptstadt. An zweiter Stelle folgte Tirol mit 370 vor Niederösterreich mit 364 Fällen. Holzer will die Fahndung künftig auch auf die Bezirksebene bringen und die Kriminalreferenten in den Stadt- und Bezirkspolizeikommanden verstärkt einbinden.

Vorgangsweise „unsolidarisch“

Nehammer nannte die Vorgangsweise der Täter „unsolidarisch und auch gegen das Gesetz, Leistungen zu beziehen, wenn man keine Berechtigung dazu hat“. Mit dem Aufdecken dieser Fälle verhindere man weit höhere Schadenssummen, weil die Täter sonst einfach weiter machen würden.

Andere Maßnahmen als bedingte oder unbedingte Haftstrafen – etwa die Wiedergutmachung des verursachten Schadens – greifen aber üblicherweise nicht. „Bei den Tatverdächtigen ist eher wenig zu holen“, räumte Holzer ein.

 

(APA/UT24)

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  1. Franzjosef
    27.04.2021

    Ach was, sowas kehrt man unter den Tisch.

  2. Tom
    23.04.2021

    Wirklich Super, endlich fliegt die “Regierung” auf !

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