von su 23.02.2021 11:11 Uhr

Landeshauptstadt: Marokkaner und Russen handeln Kokain

Aufgrund einer Strafanzeige wegen gefährlicher Drohung wurden Ermittler des Kriminalreferates des Stadtpolizeikommandos Innsbruck, Fachbereich 03 Suchtgift, auf eine in Innsbruck agierende Dealer-Gruppe aufmerksam. Im Rahmen von umfangreichen Ermittlungen konnte ein leerstehendes Geschäftslokal im Westen von Innsbruck festgestellt werden, aus dem ein schwunghafter Kokainhandel betrieben wurde, meldet das Kriminalreferat des Stadtpolizeikommandos Innsbruck.

Symbolbild

Mit Waffe bedroht

Der rechtmäßige slowenische Pächter wurde vom Haupttäter des Drogenringes genötigt, den Pachtvertrag seines Geschäftslokales auf ihn umschreiben zu lassen. Da die verbalen Einschüchterungen nicht fruchteten, wurde der Drohung unter Verwendung einer Faustfeuerwaffe, Nachdruck verliehen. Aus Angst wurde daraufhin die Anzeige bei der Polizei erstattet.

Von den Beamten der Suchtmittelgruppe konnte ein 40-jähriger Marokkaner rasch als Täter ausgeforscht und identifiziert werden. Die weiterführenden Ermittlungen ergaben, dass er mit zwei Mittätern, ebenfalls Marokkaner und Russen, einen florierenden Drogenhandel im Großraum Innsbruck aufgebaut hatte.

Mindestens ein halbes Kilo verkauft

Im Rahmen der gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchungen konnte eine Kleinmenge an Suchtmittel und die zur Drohung verwendete Schreckschusspistole sowie ein mittlerer dreistelliger Bargeldbetrag, offensichtlich der Erlös aus den Suchtmittelgeschäften, sichergestellt werden.

Aufgrund der Ermittlungen konnte dem 40-jährigen Haupttäter der Verkauf von zumindest einem halben Kilogramm Kokain mit Straßenverkaufswert von ca. 50.000 Euro im Zeitraum von Sommer 2020 bis Dezember 2020 nachgewiesen werden.

Dieser Täter wurde über Anordnung des Gerichtes in die Justizanstalt Innsbruck überstellt. Seine beiden Mittäter wurden auf freiem Fuß angezeigt.

Zehn Abnehmer des Rauschgiftes ausgeforscht

Zudem konnten zehn Abnehmer ausgeforscht und ebenfalls der Staatsanwaltschaft Innsbruck angezeigt werden.

Im Rahmen der Bedrohungen wurde die Schreckschusspistole lediglich als zusätzliches Einschüchterungsmittel eingesetzt. Verletzt wurde bei der Straftat niemand.

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