von ca 26.01.2021 07:00 Uhr

Kleinkind erstickt an Würstchen – jetzt wird geklagt

Es war der Sommer 2014, als ein knapp drei Jahre alter Bub an einem Würstchen erstickt und diesen Unfall nicht überlebt. Seine Eltern haben daraufhin Klage gegen den Wurstwarenhersteller “Herta” eingereicht. Dieser steht nun – sieben Jahre später – vor Gericht.

Am Montagnachmittag begann der Prozess gegen den Konzern Herta wegen fahrlässiger Tötung im südwestfranzösischen Dax. Einstimmigen Medienberichten zufolge sei für den Konzern Freispruch beantragt worden. Bereits am 8. Februar soll ein Urteil fallen.

Was die Eltern fordern:

Der kleine Junge soll damals auf einem Campingplatz an einem Stück Knackwurst erstickt sein. Seine Eltern fordern nun klarere Warnhinweise auf der Verpackung. Sie sollten farbig und in Großbuchstaben sein.

Während es zum Zeitpunkt des tödlichen Vorfalls lediglich einen Hinweis gegeben habe, die Würstchen für die Kleinsten in winzige Teile zu schneiden, wurde dies nun geändert. Ab sofort heiße es auf der Packung nun, dass die Würste auch der Länge nach zerkleinert werden sollten.

Der Konzern verteidigte sich und betonte, dass jedes Lebensmittel für kleine Kinder potenziell tödlich sein kann.

Was tun, wenn sich ein Kind verschluckt:

– Ruhe bewahren, damit das Kind nicht noch mehr in Panik gerät

– Das Kind über Ihre Knie legen. Der Oberkörper soll tief nach unten hängen und dann mit der flachen Hand mehrmals zwischen die
Schulterblätter schlagen

– Wenn das nicht hilft, wenden Sie den “Heimlich”-Griff an – ACHTUNG: Nicht für Kinder unter einem Jahr geeignet! Und so geht’s: Dabei das
Kind von hinten am Oberbauch umgreifen. Mit den Händen eine Faust formen und diese dann ruckartig gerade nach hinten zum Kindeskörper
ziehen. Aufgrund der hohen Kraftanwendung herrscht Verletzungsgefahr! Bringen Sie das Kind danach gleich zum Arzt.

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