Nächtliche Ausgangssperre in Südtirol
Polizei im Einsatz (Symbolbild)
Die Verordnung sieht eine Ausgangssperre zwischen 23.00 Uhr abends und 5.00 Uhr morgens vor.
Wer in dieser Zeit aus Arbeits- oder Gesundheitsgründen unterwegs ist, muss das mit einer Eigenerklärung begründen.