Langfinger in Einfamilienhaus
Symbolbild APA (Pfarrhofer)
Dann steigt der Täter durch das geöffnete Fenster in das Wohnobjekt ein.
Dort bricht er eine versperrte Schlafzimmertür gewaltsam auf und kann so weiter in die restlichen, unversperrten Wohnräume vordringen und diese durchsuchen.
Es befinden sich keine Wertgegenstände im Wohnhaus. Nach bisherigen Erhebungen entsteht durch die Tat lediglich Sachschaden, deren Höhe am Sonntag nicht bekannt ist.