von su 07.06.2020 05:16 Uhr

Zugang zum Kalterer See gesperrt

Die Gemeindeverwaltung von Kaltern trifft am Freitag eine weitreichende Entscheidung. Reduziert auf zwei Stunden morgens und abends für Kalterer Bürger, bleibt der öffentliche Zugang zum See gesperrt. Von der Verordnung ausgenommen, sind die privaten Badebetriebe.

Kalterer See (Bild: UT24/su)

In den Prämissen der Verordnung schickt die Gemeindeverwaltung voraus, dass mit L.G. Nr. 4 vom 8. Mai 2020 – „Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten“ verfügt wurden.

Vorschriften missachtet

In Bezug auf die mit oben angeführtem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen können die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen – im Rahmen ihrer Befugnisse – aufgrund der erhobenen Risikosituationen weitere und restriktivere Maßnahmen treffen.

Für die Kalterer Gemeinderäte hat es diese Risikosituationen offenbar in ausreichendem Maße gegeben, denn sie schreibt:

„Am Wochenende mit nachfolgenden Feiertagen vom 30. Mai 2020 bis 2. Juni 2020 wurde festgestellt, dass sich beim freien Zugang am Kalterer See in der Nähe des Lidos besonders viele Jugendliche aus der Umgebung und insbesondere aus Bozen angesammelt haben. Die Jugendlichen missachteten die Vorschrift der Bedeckung von Mund und Nase, hielten sich nicht an die Regeln der sozialen Distanzierung und wollten trotz Absperrung die Umkleidekabine nutzen“.
Ebenso wurde festgestellt, so in der Anordnung weiter, dass an diesem Ort sich auch an Wochentagen immer wieder Menschenansammlungen bilden.

Morgens und abends für Kalterer Bürger

„Menschenansammlungen können in der derzeitigen heiklen Phase nicht geduldet werden. Es besteht daher Handlungsbedarf, um die Menschenansammlung an diesem Ort für die Dauer des Notstandes zu unterbinden“, steht in der von Kalterns Bürgermeisterin, Gertrud Benin, unterzeichneten Anordnung Nr. 78/2020.

Die Kalterer Gemeindeverwaltung „erachtet es deswegen für angemessen, den freien Zugang zum Kalterer See zu sperren. Es wird darauf hingewiesen, dass der freie Zugang zum See für die Kalterer Bürger täglich zwischen 06:30 Uhr und 08:30 Uhr sowie von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr am Badesteg des Lidos gewährleistet ist.“.

Die Verfügung

1) der freie Zugang zum Kalterer See beim Lido ist bis zum 31. Juli 2020 gesperrt.

2) die Polizeipräsenz wird verstärkt.

3) Auf die Sperrung wird vor Ort durch eine gut sichtbare Beschilderung und Transennen hingewiesen. Die Beschilderung wird vom Sekretariat vorbereitet und vor Ort von den Mitarbeitern des Bauhofes angebracht.

4) Abschrift dieser Anordnung wird umgehend der lokalen Carabinieristation, der Freiwilligen Feuerwehr St. Josef am See übermittelt sowie den Gemeinderäten per E-Mail zugesandt. Auch wird ein Auszug der Anordnung den örtlichen Tageszeitungen zugeschickt.

5) Alle Polizeiorgane sind damit beauftragt, die Befolgung dieser Verordnung zu überwachen.

6) Die Ãœbertreter dieser Verordnung unterliegen den Strafen laut Art. 650 StGB.

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  1. 07.06.2020

    Traurig, daß immer wieder die Mehrheit für die Fehler einer unbelehrbaren Minderheit bestraft wird.

  2. swiss-austrianer
    07.06.2020

    Eben, anders geht das nicht.

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