von su 05.04.2020 14:07 Uhr

Corona: Frau kurzzeitig Verdachtsfall – Ehemann im Nachhinein unter Quarantäne

Im Eisacktal steht eine Frau, sie arbeitet in einem Krankenhaus, im Verdacht, sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben. Der Verdacht bestätigt sich nach mehreren entsprechenden Tests letztendlich nicht. Der Ehemann wird im Nachhinein unter eine 14-tägige Quarantäne gesetzt.

Symbolbild

Die Mitarbeiterin des Krankenhauses kann zwischenzeitlich ihrer Arbeit wieder normal nachgehen. Nachdem sie in einer sensiblen Abteilung tätig ist, wird sie im Zeitraum von Mitte März bis Anfang April mehrmals auf das Corona-Virus getestet.

In die Testergebnisse, es sind deren fünf, mischt sich am Freitag, 27. März auch das Ergebnis „zweifelhaft“. Am Samstag, 28. März, lässt sich die Frau noch einmal testen – dieser Test wird „negativ“ beschieden.

Am Mittwoch, 1. April, meldet sich das Hygieneamt am häuslichen Telefon der Familie und teilt der Mitarbeiterin mit, dass sie jetzt unter Quarantäne stünde. Gleichzeitig wird gefragt, mit wem sie wohne. Auch ihr Ehemann stehe demnach unter Quarantäne.

Defintiv abgeschlossen - nicht infiziert

Einen Tag später, es ist der Donnerstag, 2. April, erscheint das Hygieneamt am Wohnsitz der Familie. Auftrag: Entnahme eines Abstriches. Der selbige wird vor der Haustür entnommen.

Am Freitag 3. April, in der Mittagszeit, erhält die Betroffene ein weiteres Mal den Bescheid, dass sie mit dem Corona-Virus nicht infiziert ist.

Um sicher zu gehen, informiert sich die verantwortungsvolle Krankenhausbedienstete bei allen zuständigen Stellen, ob ihr Fall nunmehr definitiv abgeschlossen wäre und sie wieder ihrer Arbeit nachgehen könne.
Es kommt von allen Seiten ein Ja.

Auch das Betriebliche Department für Gesundheitsvorsorge schreibt am 4. April mittels Mail und nachfolgendem Einschreiben die „Mitteilung über die Aufhebung des Quarantäneaufenthaltes“.

Messen sie Fieber

Der Ehemann der betroffenen Frau erhält indes einen Anruf seitens der Sanitätsbehörde und wird mit der Frage konfrontiert, ob er denn täglich Fieber messe? Er würde unter Quarantäne stehen – allein der Betroffene weiß nichts davon.

Das amtliche Schreiben seitens der Sanitätsbehörde, unterschrieben von der Direktorin des Departements für Gesundheitsvorsorge, Frau Dr. Dagmar Regele, wird mittels Mail mit nachfolgendem Einschreiben, datiert auf den 3.04.2020, geschickt.
Darin wird verordnet: „dass XXXXXXX XXXXX, geb. am 00.00.00, vom 01.04.2020 bis zum 15.04.2020 der Quarantäne mit aktiver Aufsicht unterworfen wird“

Sie hat mich abgeblockt

Der Mann ist vor dem Hintergrund der erfolgten Aufhebung der Quarantäne gegenüber seiner Frau, ratlos und kann die Vorgangsweise nicht nachvollziehen, sagt er zu UT24.

Er versucht mit der Verantwortlichen des Departments Frau Dr. Regele telefonisch eine Klärung herbeizuführen. „Sie hat mich dahingehend abgeblockt, als sie mir sagte, sie habe besseres zu tun“, beklagt der verdutzte Ehemann.

Ein weiterer Versuch, seitens einer Ärztin, den Fall zu erklären, kann Frau Dr. Regele ebenso nicht umstimmen. Der Mann habe demnach die 14-tägige Quarantäne auszusitzen und das neben einer Krankenhausbediensteten, die er, wäre er positiv, durchaus anstecken könnte.

14 Tage Quarantäne ist eine grundsätzliche Regel

Frau Dr. Dagmar Regele gibt sich, von UT24 auf den Fall angesprochen, lückenlos nach den Regeln des Gesetzes und beruft sich auf die Schweigepflicht. Sie wird demnach zum aktuellen Fall nicht Stellung beziehen.

In ihren weiteren Erklärungen spricht die Medizinerin von Regeln, die man verstehen kann, oder eben nicht. Demnach komme jeder, der in Kontakt mit einer „positiv“ oder „zweifelhaft“ getesteten Person, gestanden ist, für 14 Tage in Quarantäne und zwar ab dem Datum, an dem der letzte Kontakt stattgefunden hat.

Die 14 Tage entsprechen der Inkubationszeit, in welcher sich eine eventuell statt gefundene Infektion zeigt, erklärt Dr. Regele gegenüber UT24.

Bedienstete des Öffentlichen Dienstes werden in speziellen Fällen notwendigerweise streng getestet. Ihre Familienmitglieder sind allerdings dem Umstand ausgesetzt, in Quarantäne versetzt zu werden, wenn sich ein Testergebnis „zweifelhaft“, bei weiteren zwei Tests als „negativ“ erweist, während die ehemals als „zweifelhaft“ eingestufte Testperson, ihrer Arbeit nachgehen kann.

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  1. 05.04.2020

    Da bekommt man direkt Angst ‘normal’ krank zu werden, wenn das alles ist, was das Land zu bieten hat.

  2. Diandl
    05.04.2020

    Wenn das unsere besten und fähigsten Leute sein sollen, die die Chefposten besetzt halten, dann graut mir vor der Zukunft.

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