Schon wieder eine neue Eigenerklärung

Vor etwas mehr als zwei Wochen wurde das erste Eigenerklärungsformular veröffentlicht, inzwischen gibt es Version vier.
Beim Verlassen des Hauses müssen Bürger während der Coronakrise die Eigenerklärung mit sich tragen. Neu beim Formular ist, dass man angeben muss, neben den staatlichen Maßnahmen auch die Bestimmungen der Region zu kennen.
Wenn Bürger ihre Wohnung ohne nachweisliche Begründung verlassen, droht eine Verwaltungsstrafe von 400 bis 3.000 Euro. Infizierte Personen, welche gegen die verordneten Quarantäne-Maßnahmen verstoßen, können mit einer Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren rechnen (UT24 berichtete).
Die neue Erklärung
Hier kann die neue Erklärung vom 26.03.2020 heruntergeladen werden. Eine genehmigte deutsche Übersetzung lag am Freitagmorgen nicht vor.






