Autokauf: Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung
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Eingeführt wurde die Bestimmung mit der Begleitverordnung zum staatlichen Haushaltsgesetz 2020, die als Gesetz Nr. 157 vom 19. Dezember 2019 seit dem Jahreswechsel rechtswirksam ist. Vorgesehen ist ein verringerter Mehrwertsteuersatz von vier Prozent für den Kauf und die Anpassung von neuen und gebrauchten Autos.
Zudem ist die Eigentumsumschreibung steuerfrei. Die Autobesitzer mit Behinderung sind zudem dauerhaft von der Autosteuer befreit.
LPA