von ih 07.01.2020 16:03 Uhr

Deutsche Sprache, schwere Sprache

Der 16. August 2019 hat Südtirol, zumindest in den Köpfen vieler Landsleute, verändert (UT24 berichtete). An diesem Freitag startete der Südtiroler Schützenbund eine landesweite Aktion. Bei über 600 Ortstafeln wurden die historisch gewachsenen deutschen Ortsnamen mit dem Aufkleber „DNA seit 97 J“ (Deutsch nicht amtlich seit 97 Jahren) überklebt.

Vertreter des Südtiroler Schützenbundes vor dem Friedensgericht in Neumarkt. - Foto: Südtiroler Schützenbund.

„Ziel des Südtiroler Schützenbundes war es, die Menschen im Lande auf ein Unrecht hinzuweisen. In einem mehrheitlich deutschsprachigen Land, haben nur die zum Teil pseudofaschistischen und italienischen Ortsnamen Gültigkeit. Unsere deutschen Namen sind nur geduldet. Unsere Landsleute diesbezüglich aufzuklären ist uns somit gelungen“, so der Landeskommandant des Südtiroler Schützenbundes, Jürgen Wirth Anderlan.

Wenige Tage nach der Aktion trudelte bereits der erste Strafbescheid von der gemeindeübergreifenden Polizeistelle Neumarkt ein. Die Anklage lautet: „Auf allen Straßen, Zubehör- und Nebenanlagen ist es verboten die Verkehrszeichen und -einrichtungen, zu versetzen, zu entfernen oder zu beschmutzen“. „Dass die Wörter ‘beschmutzen’ und ‘verdecken’ die gleiche Bedeutung haben, wusste ich bis dahin nicht“, gibt sich Wirth Anderlan verwundert. Hier ein Auszug aus dem Strafbescheid:

ÜBERTRETUNG/EN - Art. 15 c.1 e 2 der St.V.O. Weil sie am 16.08.2019 mit einem Aufkleber der Aufschrift „DNA – Seit 97 J DEUTSCH NICHT AMTLICH“ die Straßebeschilderung der geschlossen Ortschaft Salurn südlich der Trientrstrasse bedeckten/ veräderten. Gemäß Art. 13 des Gesetztes Nr. 689/81 wurde der Beweis für die Zuwiederhandlung, welches in den Akten aufbewahrt wird, durch ein auf Interet-Informationskanälen veröffenlichtes Video erbracht. Grund der unterlassenen Vorhaltung: Die Übertretung wurde vom Übertreter nicht persönlich vorgehalten, weil er nicht anwesend war.

17 Fehler in Strafbescheiden gefunden

Insgesamt wurden in diesem Strafbescheid 17 Rechtschreib- und Grammatikfehler festgestellt. Von einem öffentlich Bediensteten der Ortspolizei könnte durchaus erwartet werden, dass er im Stande ist einen Strafzettel fehlerfrei zu schreiben. Zusätzlich wurden die Personalien des Übertreters mit „Gemeinde Salorno“ beschrieben. Somit trifft es genau die Aussage des feststellenden Beamten im öffentlichen Dienst, der in der Verhandlung als Zeuge angehört wurde. Der Beamte erklärte gegenüber der Friedensrichterin, der deutschen Sprache nicht mächtig zu sein.

„Dies bekräftigt uns umso mehr, weiterhin auf das Recht zum Gebrauch der Muttersprache zu beharren und das ungelöste Toponomastik-Problem weiterhin zu verfolgen. Weitere Aktionen sind bereits geplant“, so der Landeskommandant

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  1. Elmar65
    07.01.2020

    muss ein Gemeinde Polizist nicht ein Zweisprachigkeits Nachweis haben und bekommt dafür sogar eine fette Zulage ??

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