von ih 20.09.2019 18:22 Uhr

Flughafen: Team Köllensperger kritisiert Zusammensetzung des Richtersenats

Es entspricht dem Grundrecht auf einen fairen Prozess und damit auf ein unparteiisches Gericht (Art. 6 EU-Menschenrechtskonvention, Art. 49 Charta der Grundrechte der EU) dass ein Prozess nicht von einem Richter geführt und entschieden werden darf, der mit einer  Prozesspartei bzw. einem im Prozess tätigen Rechtsanwalt selbst ein juristisches Verfahren anhängig hat. Folglich hat der italienische Gesetzgeber vorgesehen, dass auch in Verfahren vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die vom Gesetzgeber in Art. 51 ZGB vorgesehenen Gründe für die verpflichtende Enthaltung der Richter von der Teilnahme am Prozess gelten. Darauf weist das Team Köllensperger hin.

Flughafen Bozen (Foto: LPA)

Bekanntlich haben vier Richter des Verwaltungsgerichtshofes von Bozen bereits vor geraumer Zeit gegen Frau RA DDr. Renate Holzeisen bei der Staatsanwaltschaft von Bozen eine Eingabe wegen angeblicher aber nicht vorliegender Rufschädigung eingebracht. Die Staatsanwaltschaft selbst hat die Archivierung der strafrechtlichen Ermittlungen beantragt, weil die von Renate Holzeisen vorgebrachte Kritik in das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht fällt und kein Straftatbestand vorliegt. Die vier Richter des Verwaltungsgerichtshofes Bozen haben in der Folge vom Richter der Vorerhebungen eine zwangsweise Anklageerhebung verlangt. Auch in der folglich vor dem Richter der Vorerhebungen am 4. Juni 2019 stattgefundenen Verhandlung hat die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf Archivierung der strafrechtlichen Ermittlungen nochmals bekräftigt, während die vier Verwaltungsrichter auf ihren Antrag auf zwangsweise Anklageerhebung weiterhin bestanden. Die richterliche Entscheidung ist seit dreieinhalb Monaten ausständig.

Unsere den Flughafenrekurs betreuenden Anwälte (Renate Holzeisen und Michela Reggio d’Aci) mussten nun feststellen, dass trotz der oben dargelegten Situation, dem mit unserem Flughafenrekurs betrauten Richtersenat (bestehend aus 4 Richtern) zwei jener vier Richter angehören, die aus den oben genannten Gründen per Gesetz nicht an der Prozessführung zu unserem Flughafenrekurs beteiligt sein dürfen.

Das Gesetz sieht eine klare Pflicht des Richters vor, sich aus eigenem Antrieb der Beteiligung an der Prozessführung zu enthalten. Dies sei in diesem Fall leider nicht geschehen, sodass die Anwälte des Team Köllensperger sich gezwungen sahen kurzfristig, einen für diesen Fall vom Gesetzgeber vorgesehenen Rekurs auf Zurückweisung der betroffenen zwei Richter beim Verwaltungsgerichtshof in Bozen einzubringen. Dies habe zur Konsequenz, dass die Prozessführung ausgesetzt und kurzfristig über den von unseren Anwältinnen eingebrachten Antrag auf Ersetzung dieser zwei Richter entschieden werden muss.

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