von fe 17.09.2019 11:13 Uhr

Dauerzählung der Bevölkerung und der Wohnungen

Seit 2018 führt das Nationalinstitut für Statistik (Istat) die Volkszählung jedes Jahr und nicht mehr wie bisher lle zehn Jahre durch, bezieht dabei aber nicht mehr alle Gemeinden und Haushalte ein, sondern nur mehr eine Stichprobe davon. Das Bezugsdatum der Erhebung ist der 6. Oktober 2019.

Symbolbild (Bild: UT24/fe)

Zu den wichtigsten Neuerungen der Dauerzählung gehört die Tatsache, dass jedes Jahr nur mehr eine
Stichprobe von Gemeinden und – in diesen Gemeinden – nur mehr ein Teil des Gemeindegebietes betroffen sein wird. Nur die Haushalte und Wohnungen, die sich dort befinden, werden erhoben: 2019 nehmen in Südtirol 51 Gemeinden und rund 13.800 Haushalte daran teil. Damit soll sowohl der Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger verringert werden, die den Fragebogen ausfüllen, andererseits aber auch die Arbeit der Gemeinden, die seit jeher als Drehscheibe bei den Zählungen fungieren.

Im Jahr 2019 fallen folgende Gemeinden in die Stichprobe: Andrian, Ahrntal, Algund, Altrei, Auer, Barbian, Bozen, Brenner, Brixen, Bruneck, Burgstall, Deutschnofen, Enneberg, Eppan a.d.W., Feldthurns, Gais, Glurns, Innichen, Kaltern a.d.W., Kastelruth, Klausen, Laas, Lana, Latsch, Leifers, Marling, Meran, Mölten, Moos in Passeier, Nals, Natz-Schabs, Neumarkt, Olang, Percha, Pfatten, Pfitsch, Prad am Stilfser Joch, Rasen Antholz, Salurn, Sand in Taufers, Schlanders, St. Pankraz, Sterzing, Tirol, Unsere Liebe Frau im Walde/St. Felix, Villanders, Villnöß, Völs am Schlern, Waidbruck, Wengen, Wolkenstein in Gröden.

Die Haushalte füllen den Fragebogen über Internet aus

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Ausfüllmodus der Fragebögen: Diese sollen möglichst selbstständig über Internet ausgefüllt werden. Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, sich an den Bürgerschalter der Gemeinde zu wenden. Es gibt keine Papier- Fragebögen mehr.

Teilnahmepflicht für die Haushalte

Das Istat bzw. das Astat sind gesetzlich zur Durchführung dieser Erhebung und der Haushalt zur Auskunft verpflichtet. Die gesammelten Informationen unterliegen dem Datenschutz und dem statistischen Geheimnis. Die Ergebnisse der Erhebung werden in zusammengefasster Form verbreitet, weshalb Rückschlüsse auf die Personen, auf die sie sich beziehen, ausgeschlossen sind.

Das Astat koordiniert, begleitet und kontrolliert den Zählungsablauf in Südtirol

Das Landesinstitut für Statistik (Astat) wird die ordnungsgemäße Durchführung der Zählungstätigkeiten koordinieren und kontrollieren und die Gemeinden in den einzelnen Phasen der Zählung unterstützen. Auch die Bürgerinnen und Bürger können auf die Unterstützung des Astat zählen: Bei Fragen oder Problemen können sie sich ab dem 1. Oktober an das Call Center (grüne Nummer: 800 649 122) mit zweisprachigen Mitarbeitern wenden.

Wofür werden die Daten verwendet?

Dank der integrierten Nutzung der erhobenen Informationen und der Daten aus Verwaltungsdatenbanken ist die Dauerzählung der Bevölkerung in der Lage, jährlich Informationen zu liefern, die die gesamte Bevölkerung repräsentieren, aber gleichzeitig Kosten zu sparen und die Belastung für die Haushalte zu reduzieren. Die Informationen dienen den öffentlichen Entscheidungsträgern (Staat, Region, Provinz, Gemeinde), Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Körperschaften und Organisationen zur sinnvollen Planung ihrer Aktivitäten und Projekte, zur Erbringung von Dienstleistungen für Bürger und zur Überwachung von Programmen und Maßnahmen im Land.

Ab 2021 wird die amtliche Bevölkerungszahl alle fünf Jahre durch Dekret des Präsidenten der Republik auf der Grundlage der Ergebnisse der Dauerzählung der Bevölkerung bestimmt. 2021 wird auch die nächste Sprachgruppenzählung stattfinden, die wie bisher alle 10 Jahre abgehalten werden wird.

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