von ih 14.05.2019 11:46 Uhr

Italien will Mehrwertsteuer erh̦hen РSTF protestiert

Die italienische Regierung erwägt erneut eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Bis 2022 soll diese bis auf 26,5 Prozent steigen. Für ein Grenzgebiet wie Südtirol hätte dies verheerende Auswirkungen: Es würde zu einem Wettbewerbsnachteil kommen, und die Familien in Südtirol würden finanziell enorm belastet. Ein Kaufkraftverlust der Bevölkerung sowie eine Abwanderung des Konsumkaufs in Regionen mit geringerer Mehrwertsteuer wären die weiteren Folgen, befürchtet die Süd-Tiroler Freiheit.

Foto: Süd-Tiroler Freiheit

Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sei daher grundlegend abzulehnen. Sollte diese dennoch kommen, bedarf es einer Sonderregelung für Südtirol, meint die politische Bewegung.

Die Süd-Tiroler Freiheit will mit einem Beschlussantrag erreichen, dass  sich der Landtag gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ausspricht. Sie verweist dabei auf Regionen, in denen steuerliche Sonderregelungen gelten, die als Vorbild dienen können, um die Mehrwertsteuer in Südtirol nicht zu erhöhen.

Italien will Mehrwertsteuer langfristig auf 26,5 Prozent erhöhen

Im aktuellen „DEF“ (Documento di programmazione economica e finanziaria) ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer erneut vorgesehen, mit dem Plan, diese auf 24,2 Prozent im Jahr 2019, auf 24,9 Prozent im Jahr 2020, auf 25 Prozent im Jahr 2021 und auf 26,5 Prozent im Jahr 2022 zu erhöhen, sofern keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden. Auch der begünstige Steuersatz von derzeit 10 Prozent soll angehoben werden. Die von der Regierung gesetzten und versprochenen Maßnahmen (Quote 100, Flat Tax usw.), der Anstieg des Spread, die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, die steigende Staatsverschuldung usw. sind laut Experten Anzeichen dafür, dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer schwer zu vermeiden sein wird.

Laut Berechnung von Experten würde die Erhöhung der Mehrwertsteuer die Familien im Schnitt mit 538 Euro belasten, für die Provinzen Bozen und Trient wurde  sogar eine noch höhere Belastung von 654 Euro errechnet.

Wettbewerbsnachteil für Unternehmen befürchtet

Angesichts des immensen Schuldenbergs des italienischen Staates würde die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu keinem signifikanten Abbau der Staatsschulden beitragen, dafür aber die Kaufkraft der Menschen enorm belasten und den Unternehmen und somit der gesamten Wirtschaft nachhaltig schaden.

Für ein Grenzgebiet wie Südtirol hätte eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zusätzlich gravierende Auswirkungen, da in Österreich die Mehrwertsteuer nur bei 20 Prozent liegt und in Deutschland gar nur bei 19 Prozent. Ein schmerzlicher Kaufkraftverlust der Bevölkerung, ein Wettbewerbsnachteil für Südtiroler Unternehmen, ein Standortnachteil für den Tourismus und nicht zuletzt eine Abwanderung des Konsumkaufs in die umliegenden Regionen mit niedrigerer Mehrwertsteuer wären die direkten Folgen.

Österreichische Grenzgemeinden machen es anders

Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ist daher grundlegend abzulehnen. Sollte die italienische Regierung dennoch an diesem Vorhaben festhalten, bedarf es für Südtirol ― dessen Wirtschaft eng mit Österreich und Deutschland verflochten ist ― einer Sonderregelung, damit es auf dem Gebiet der autonomen Provinz Bozen zu keiner Erhöhung der Mehrwertsteuer kommt, die über jener der umliegenden Regionen liegt.

Es gebe in Europa sehr viele Beispiele für regionale Unterschiede in der Festsetzung der Mehrwertsteuer innerhalb eines Staatsgebietes.

Das Kleinwalsertal und mit ihm die Gemeinde Mittelberg, aber auch die Gemeinde Jungholz gehören beispielsweise zum österreichischen Staatsgebiet, wenden aber auf Grund ihrer geographischen Lage und Nähe zu Deutschland nicht den österreichischen Umsatzsteuersatz an, sondern jenen der Bundesrepublik Deutschland. In den italienischen Gemeinden Livigno und Campione wird sogar überhaupt keine Mehrwertsteuer berechnet.

Die Forderungen der Süd-Tiroler Freiheit im Einzelnen lauten daher:

 

1.  Der Südtiroler Landtag spricht sich gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aus und fordert die Landesregierung auf, sich bei der italienischen Regierung dafür zu verwenden, dass es zu keiner Erhöhung der Mehrwertsteuer kommt.

 

2.  Der Südtiroler Landtag beauftragt die Landesregierung ― für den Fall, dass die italienische Regierung die Mehrwertsteuer dennoch erhöht ― eine Sonderregelung im Mehrwertsteuer-Grundgesetz zu erwirken, damit auf dem Gebiet der autonomen Provinz Bozen ein gesonderter Mehrwertsteuersatz angewendet wird, der nicht über jenem der umliegenden Regionen liegt.

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