Voller Freispruch für Ulrich Veith wegen Pestizid-Referendum
Mit dem am Freitag veröffentlichten Urteil hat der Rechnungshof Bürgermeister Veith von allen Vorwürfen voll freigesprochen, nicht nur weil keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, sondern weil Veith überhaupt vollkommen schuldlos ist, also auch keine leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Daher wurde ihm sogar einen Prozesskostenersatz von 2.000,00 Euro zzgl. zzgl. 15 Prozent allgemeine Spesen, MwSt. und Fürsorgebeitrag zugesprochen.
Der Rechnungshof ist der von Rechtsanwalt Karl Zeller vorgetragenen Verteidigungslinie voll und ganz gefolgt. Im Urteil wird ausdrücklich bestätigt, dass es kein wie immer geartetes Element für eine Verantwortlichkeit von BM gibt. Die Entscheidung der Expertenkommission, die das Referendum für zulässig erklärt hat, war für den Bürgermeister bindend und es hat kein schuldhaftes Verhalten des Bürgermeisters gegeben.
Veith ist erleichtert
Beachtlich sei, dass der Rechnungshof sogar hinzufügt hatte, dass die Expertenkommission der Gemeinde mit ausgewiesenen Experten in der Materie besetzt ist und ihre Entscheidung für die Zulässigkeit des Referendums gut begründet hat (Schutz der Gesundheit, Gemeindeautonomie, Berücksichtigung der negativen Gutachten der Staatsadvokatur, von Regierungskommissar und Ministerien).
„Ich bin sehr erleichtert über diese Entscheidung des Rechnungshofs und es ist für mich eine große Genugtuung, dass im Urteil anerkannt wird, dass ich mich vollkommen korrekt verhalten habe. Das Thema Pestizide ist sehr komplex und sehr wichtig nicht nur für Mals, sondern auch für Südtirol und darüber hinaus. Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die Demokratie und eine Ermutigung auch in Zukunft die Bürger bei Themen, wo es um unsere Zukunft und jene unserer Kinder geht, verstärkt einzubinden“, erklärt Ulrich Veith.