50 Asylwerbern werden berufliche Fähigkeiten bescheinigt
Festgestellt wurden die Kenntnisse mit der Methode „hamet2F“: Der Test dauerte einen Tag und bestand aus sieben Aufgaben mit je 16 Tests. Zwölf Teilnehmer wurden dabei in drei Gruppen aufgeteilt, die Aufgaben wurden anhand von praktischen Beispielen erklärt. Stattgefunden haben alle Prüfungen in der Werkstatt der Sozialgenossenschaft Akrat.
Nun erhielten die Teilnehmer nicht nur eine Teilnahmebestätigung, sondern auch ein sogenanntes “Kompetenzprofil”, in dem neben handwerklichem Geschick etwa auch Denk- und Konzentrationsfähigkeit oder Selbständigkeit bewertet wurden und eine Art Verbalurteil, aus dem hervorgeht, für welche Arbeit sie besonders geeignet sind. Insgesamt wurden in Südtirol bisher 160 Tests durchgeführt.
Durchgeführt wurde das Pilotprojekt „hamet2F“ vom Landesamt für Senioren und Sozialsprengel in Zusammenarbeit mit der Bozner Sozialgenossenschaft Akrat, Projektverantwortlicher war Herbert Öhrig.
LPA
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28.05.2018
Dieser Versuch ist ziemlich widersprüchlich, weil das Asylrecht per definitionem zeitbefristet ist, und zwar auf die Dauer der Gefahr/Ursache (politische, ethnische oder religiöse Verfolgung, Krieg usw.) die Voraussetzung der Aufenthaltsgenehmigung darstellt. Ein unbefristeter Asylstatus ist von keinem nationalen bzw. internationalen Gesetz vorgesehen. Das impliziert, dass bei der Beendigung des Asylstatus, der Asylant über keinen Rechtstitel verfügt, um hier zu bleiben.
Ihm die falsche Hoffnung zu geben, er könne weiterhin in Südtirol bleiben, ist dem Asylanten gegenüber nicht korrekt, und irreführend für die Südtiroler, denn es verbreitet die volkommen falsche Information, dass der Asylstatus unbefristet sei.