von red 21.02.2018 11:32 Uhr

Wohnbaupolitik macht Bauen kaum möglich

Die Vertragsraumordnung scheint für die Tiroler Volkspartei das Allheilmittel gegen den Wohn- und Grundpreiswucher darzustellen. Ein Fall einer jungen Familie zeigt Folgen dieser Politik auf.

Symbolbild - Foto: © Thorben Wengert / pixelio.de

Eine kleine Gemeinde mitten im Inntal versucht bei der Vertragsraumordnung neue Maßstäbe zu setzen. Eine Baulandwidmung für den Eigenbedarf einer jungen Familie, sie aus Nordtirol, er aus Südtirol, ist das Ziel seit 2016. Aufgrund diverser Unstimmigkeiten in der Planungsphase fasste der Gemeinderat erst im August 2017 einen positiven Widmungsbeschluss. Seitdem werden die Widmungswerber dazu gedrängt, einen Raumordnungsvertrag zu unterzeichnen.

„Ansich würde dies ja kein Problem darstellen, aber die realitätsfremden Vertragsbedingungen der Gemeinde machen eine Vertragsunterzeichnung unmöglich“, sagt die Familie zu UT24. Die aktuelle Version beinhaltet aber ein grundbücherlich sichergestelltes Höchstbetragspfandrecht von 200.000 Euro. Dies soll dazu dienen, die Bebauung sicherzustellen. „Bei einem Pfandrecht in dieser Höhe versagt aber jede Bank die Finanzierungsoption, sodass ein Bau ausgeschlossen ist, weil das Grundstück bei höchster Schätzung rund 210.000,00 Euro geschätzt wird“, so die Familie.

Außerdem findet sich im Vertrag eine Klausel zum Besitz- und Bewohnverbot für Personen, die entweder die letzten 5 Jahre oder insgesamt 15 Jahre nicht dort ihren Hauptwohnsitz hatten. Beide Widmungswerber erfüllen diese Bedingung nicht. Diese Bedingungen sind durch Vertragsstrafen gesichert. „Insgesamt würden wir jährlich 36.000 Euro an die Gemeinde entrichten müssen, würden sie diesen Vertrag unterzeichnen“, rechnet die junge Familie vor. Bauen könnten sie nicht, weil die Bank aufgrund des Pfandrechtes zu Gunsten der Gemeinde die Finanzierung untersage. Wohlgemerkt handelt es sich bei Pettnau nicht um einen High-Society-Ort wie Kitzbühel.

„Leider kennt das Tiroler Raumordnungsgesetz bezüglich der Vertragsraumordnung keine Einschränkungen. So kann der Bürgermeister weiter schalten und walten wie er will“, sagt die Familie. Auch rechtlich wehren könne man sich nicht, weil eine Widmung ein Bittgesuch sei und dem Widmungswerber keine Parteistellung zu Teil werde. Obwohl Vorgangsweise und Vertragsgestaltung nicht der österreichischen Bundesverfassung entsprechen.

Außerdem dürfen solche Raumordnungsverträge nur vor Beschlussfassung im Gemeinderat abgeschlossen werden. Die Widmungswerber werden aber seit August mit der Vertragsunterzeichnung realitätsfremder und kreditschädigender Verträge konfrontiert, weil sie sonst keine Baulandwidmung bekommen. Zu guter Letzt wirbt Landeshauptmann Platter in seinem aktuellen Wahlprogramm vorwärts Tirol für den Ausbau der Vertragsraumordnung. „Wenn das solche Züge annimmt, bedeutet dies wohl ein tirolweites Bauverbot“, klagt die Familie.

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  1. Timo
    21.02.2018

    Wahnsinn was hier abgeht.
    Der Bürgermeister ist rücktrittsreif!

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