von ih 10.01.2018 12:42 Uhr

Doppelpass: Experten arbeiten an Gesetzentwurf zur Umsetzung

In den letzten Wochen wurde viel über die doppelte Staatsbürgerschaft diskutiert. Im Sinne einer sachlichen Debatte gilt es nun, die nächsten Schritte zur Umsetzung aufzuzeigen. Die Landtagsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit hat zu diesem Zwecke namhafte Rechtsexperten aus Österreich damit beauftragt, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, mit welchem dargelegt wird, wie die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Südtiroler umgesetzt werden kann. Auch die meisten „offenen Fragen“ können damit beantwortet werden.

 

Die österreichischen Regierungsparteien ÖVP und FPÖ haben im Koalitionsabkommen vereinbart:

Im Geiste der europäischen Integration und der Förderung einer immer engeren Union der Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsstaaten wird in Aussicht genommen, den Angehörigen der Volksgruppen deutscher und ladinischer Muttersprache in Südtirol, für die Österreich auf Grundlage des Pariser Vertrages und der nachfolgenden späteren Praxis die Schutzfunktion ausübt, die Möglichkeit einzuräumen, zusätzlich zur italienischen Staatsbürgerschaft die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben.

Ausgehend von dieser Vereinbarung und den Süd-Tiroler Gleichstellungsgesetzen von 1979 wurde von den österreichischen Rechtsexperten DDr. Franz Watschinger und Univ.-Prof. Dr. Peter Pernthaler eine Regierungsvorlage (Gesetzentwurf) ausgearbeitet, mittels derer den Südtirolern deutscher und ladinischer Muttersprache die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft ermöglicht werden soll.

Gesetzesänderung in Österreich notwendig

§58c des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes ermöglicht auch heute bereits doppelte Staatsbürgerschaften für Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft aus politischen Gründen verloren haben und diese wiedererlangen wollen. Durch Zufügung eines Punktes 2 kann den Südtirolern die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft durch „Anzeige“ ermöglicht werden.

Welche Südtiroler antragsberechtigt sind

Gemäß Regierungsvereinbarung sollen die Südtiroler deutscher und ladinischer Muttersprache antragsberechtigt sein. Das heißt, wer zum Zeitpunkt der Geburt in Südtirol ansässig war oder in Österreich geboren wurde und sich der deutschen oder ladinischen Sprachgruppe zugehörig erklärt hat, ist antragsberechtigt. Diese Regelung knüpft auch an die österreichischen Gleichstellungsgesetze für Südtiroler von 1979, welche Südtiroler als Angehörige der deutschen und ladinischen Sprachgruppe definieren.

Nachweis zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Als Nachweis können neben der Geburtsurkunde eine Wohnsitzbescheinigung und die Zugehörigkeitserklärung der Sprachgruppe dienen.

Südtiroler dürften in Österreich wählen

Um jede Form der Sonderbehandlung zu vermeiden (welche eine Verfassungsänderung bedingen würde), werden den Südtirolern keine Sonderrechte zugestanden, sondern sie bekommen dasselbe Wahlrecht wie alle anderen im Ausland lebenden Österreicher. Bei den EU-Wahlen ergibt sich dadurch ─ ganz im Sinne der Förderung eines europäischen Einigungsprozesses ─ erstmals die Möglichkeit, grenzüberschreitend zu wählen.

Innsbruck als Evidenzstelle für Südtiroler

Für Auslandsösterreicher, die keinen Bezug zu einer Gemeinde in Österreich haben, gilt als Evidenzstelle normalerweise die Stadt Wien. Auf Grund der geographischen Nähe übernimmt diese Funktion für Südtirol die Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck; die Anträge zur „Anzeige der Staatsbürgerschaft“ werden an das Amt der Tiroler Landesregierung gerichtet.

Die Bemühungen zur Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Südtiroler sind vom Bestreben getragen, die Spaltung der Tiroler Gesellschaft zu überwinden und die europäische Brückenfunktion Südtirols zu stärken. Dazu bedarf es aber einer unpolitischen und sachlichen Diskussion.

Die Landtagsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit stellt den vorliegenden Gesetzentwurf daher allen Parteien zur Verfügung. Er soll als Diskussionsgrundlage dienen und konkret aufzeigen, wie die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Südtiroler umgesetzt werden kann.

 

Die österreichischen Regierungsparteien ÖVP und FPÖ haben im Koalitionsabkommen vereinbart:

Im Geiste der europäischen Integration und der Förderung einer immer engeren Union der Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsstaaten wird in Aussicht genommen, den Angehörigen der Volksgruppen deutscher und ladinischer Muttersprache in Südtirol, für die Österreich auf Grundlage des Pariser Vertrages und der nachfolgenden späteren Praxis die Schutzfunktion ausübt, die Möglichkeit einzuräumen, zusätzlich zur italienischen Staatsbürgerschaft die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben.

Ausgehend von dieser Vereinbarung und den Süd-Tiroler Gleichstellungsgesetzen von 1979 wurde von den österreichischen Rechtsexperten DDr. Franz Watschinger und Univ.-Prof. Dr. Peter Pernthaler eine Regierungsvorlage (Gesetzentwurf) ausgearbeitet, mittels derer den Südtirolern deutscher und ladinischer Muttersprache die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft ermöglicht werden soll.

Gesetzesänderung in Österreich notwendig

§58c des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes ermöglicht auch heute bereits doppelte Staatsbürgerschaften für Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft aus politischen Gründen verloren haben und diese wiedererlangen wollen. Durch Zufügung eines Punktes 2 kann den Südtirolern die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft durch „Anzeige“ ermöglicht werden.

Welche Südtiroler antragsberechtigt sind

Gemäß Regierungsvereinbarung sollen die Südtiroler deutscher und ladinischer Muttersprache antragsberechtigt sein. Das heißt, wer zum Zeitpunkt der Geburt in Südtirol ansässig war oder in Österreich geboren wurde und sich der deutschen oder ladinischen Sprachgruppe zugehörig erklärt hat, ist antragsberechtigt. Diese Regelung knüpft auch an die österreichischen Gleichstellungsgesetze für Südtiroler von 1979, welche Südtiroler als Angehörige der deutschen und ladinischen Sprachgruppe definieren.

Nachweis zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Als Nachweis können neben der Geburtsurkunde eine Wohnsitzbescheinigung und die Zugehörigkeitserklärung der Sprachgruppe dienen.

Südtiroler dürften in Österreich wählen

Um jede Form der Sonderbehandlung zu vermeiden (welche eine Verfassungsänderung bedingen würde), werden den Südtirolern keine Sonderrechte zugestanden, sondern sie bekommen dasselbe Wahlrecht wie alle anderen im Ausland lebenden Österreicher. Bei den EU-Wahlen ergibt sich dadurch ─ ganz im Sinne der Förderung eines europäischen Einigungsprozesses ─ erstmals die Möglichkeit, grenzüberschreitend zu wählen.

Innsbruck als Evidenzstelle für Südtiroler

Für Auslandsösterreicher, die keinen Bezug zu einer Gemeinde in Österreich haben, gilt als Evidenzstelle normalerweise die Stadt Wien. Auf Grund der geographischen Nähe übernimmt diese Funktion für Südtirol die Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck; die Anträge zur „Anzeige der Staatsbürgerschaft“ werden an das Amt der Tiroler Landesregierung gerichtet.

Die Bemühungen zur Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Südtiroler sind vom Bestreben getragen, die Spaltung der Tiroler Gesellschaft zu überwinden und die europäische Brückenfunktion Südtirols zu stärken. Dazu bedarf es aber einer unpolitischen und sachlichen Diskussion.

Die Landtagsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit stellt den vorliegenden Gesetzentwurf daher allen Parteien zur Verfügung. Er soll als Diskussionsgrundlage dienen und konkret aufzeigen, wie die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Südtiroler umgesetzt werden kann.

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