von apa 21.04.2017 11:59 Uhr

Entwurf für medizinische Primärversorgung in Begutachtung

Nach jahrelangen Verhandlungen hat Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) am Freitag den Gesetzesentwurf für die medizinische Primärversorgung in Begutachtung geschickt. Der mit der ÖVP abgestimmte Entwurf orientiert sich über weite Strecken an dem Referentenentwurf vom Februar, den die Ärztekammer abgelehnt hat. Nun reagieren die Ärzten aber durchaus positiv.

APA (Symbolbild)

Die Begutachtung soll nun vier Wochen dauern. Ziel des Gesundheitsministeriums ist ein Beschluss des Gesetzes noch vor dem Sommer. Bis 2021 soll es zumindest 75 Primärversorgungseinrichtungen geben.

Für Rendi-Wagner geht es bei der neuen Primärversorgung vor allem darum, die wohnortnahe medizinische Versorgung gut aufzustellen. Weil in den nächsten Jahren viele Hausärzte in Pension gehen werden und gleichzeitig die Lebenswartung, aber auch chronische Erkrankungen immer mehr zunehmen, kommen neue Herausforderungen auf das Gesundheitssystem zu.

Mit der neuen Primärversorgung sollen Hausärzte künftig gemeinsam mit einem Team aus anderen Gesundheitsberufen wie der Pflege oder Therapeuten arbeiten und sich möglichst gut vernetzen. Es gehe um ein Mehr an Möglichkeiten und insbesondere darum, den Beruf des Allgemeinmediziners weiterhin attraktiv zu gestalten, betonte Rendi-Wagner in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Die Ärzte und die Gesundheitsberufe würden von der Teamarbeit profitieren, könnten sich besser spezialisieren und leichter als bisher vernetzen und austauschen, hob Rendi-Wagner die Vorzüge des neuen Konzepts hervor. Sie will mit diesem Gesetz jedenfalls “neue Wege in einem wichtigen Segment der Versorgung, nämlich in der hausärztlichen Versorgung” gehen.

Eine Primärversorgungseinheit hat jedenfalls aus einem Kernteam aus Allgemeinmedizinern und Pflegekräften zu bestehen, auch Kinderfachärzte können Teil davon sein. Orts- und bedarfsabhängig können Angehörige von Sozial- und Gesundheitsberufen (z.B. Therapeuten, Ernährungsberater etc.) “verbindlich und strukturiert eingebunden werden”, heißt es in dem Entwurf. Damit soll die Teamarbeit zwischen den Ärzten und mit anderen Gesundheitsberufen gefördert werden.

Festgehalten ist in dem Gesetzesentwurf, dass eine Primärversorgungseinheit entweder an einem Standort oder als Netzwerk organisiert sein kann, wobei Netzwerke eher in ländlichen Gebieten zum Tragen kommen werden, wie es in den Erläuterungen heißt. An einem Standort kann sie als Gruppenpraxis oder in Form eines selbstständigen Ambulatoriums geführt werden. Wird sie als Netzwerk, z.B. in Form eines Vereins, geführt, “so kann diese nur aus freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzten, anderen nichtärztlichen Angehörigen von Gesundheits- und Sozialberufen oder deren Trägerorganisationen gebildet werden”.

Genau definiert werden auch die Anforderungen an eine Primärversorgungseinheit. Gefordert werden etwa eine wohnortnahe Versorgung und eine gute verkehrsmäßige Erreichbarkeit. Auch “bedarfsgerechte Öffnungszeiten mit ärztlicher Anwesenheit jedenfalls von Montag bis Freitag, einschließlich der Tagesrandzeiten” sind erforderlich. Für Akutfälle muss auch außerhalb der Öffnungszeiten in Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitseinrichtungen die Erreichbarkeit organisiert werden. Telemedizinische telefon- und internetbasierte Dienste (TEWEB) sind einzubinden. Hausbesuche sind zu gewährleisten.

Bei der Auswahl der Bewerber für neue Primärversorgungseinheiten wird bestehenden Praxen Vorrang eingeräumt. Der Befürchtung der Ärztekammer vor einer Verdrängung der Hausärzte begegnet der Entwurf: “Die örtliche Gebietskrankenkasse hat zunächst ihre Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie ihre Vertrags-Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin, deren Planstellen im Stellenplan (…) für die konkrete Primärversorgungseinheit vorgesehen sind, einzuladen.” Erforderlichenfalls seien weitere Allgemeinmediziner und Kinderärzte zur Bewerbung einzuladen. Erst wenn nach sechs Monaten keine geeigneten Bewerbungen vorliegen, hat die Einladung zur Bewerbung über diesen Personenkreis hinaus zu erfolgen.

Auch der Befürchtung der Ärzte vor einem Einstieg von Großkonzernen wird in dem Entwurf nun Rechnung getragen. Gesellschafter von Primärversorgungseinheiten in Form von selbstständigen Ambulatorien “dürfen nur gemeinnützige Anbieter gesundheitlicher oder sozialer Dienste, Krankenversicherungsträger oder Gebietskörperschaften sein”.

Vorgesehen ist ein bundesweiter Gesamtvertrag, der die Grundzüge regelt und der zwischen Hauptverband der Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Ärztekammer abgeschlossen werden soll. Dazu soll jede Primärversorgungseinheit einen Einzelvertrag mit der jeweiligen Krankenkasse abschließen. Darin sollen nicht nur die anzubietenden Leistungen definiert werden, sondern auch die Honorierungsformen werden darin angesprochen. So soll sich die Honorierung der Ärzte nicht nur aus Grund- und Fallpauschalen und Einzelleistungsvergütungen zusammensetzen, es können auch Bonuszahlungen für speziell vereinbarte Versorgungsziele vereinbart werden.

Man sei in den letzten Wochen intensiv in die Diskussionen eingebunden gewesen, sagte Ärztekammer-Präsident Artur Wechselberger. Dabei habe man auch Fortschritte erzielt. Die Ärztekammer müsse den Begutachtungsentwurf jetzt inhaltlich noch genau prüfen. Es seien aber schon viele Vorschläge aufgegriffen worden. Allerdings beinhalte der Entwurf noch nicht alles, was die Ärztekammer fordere. Man werde nun in der Begutachtung weitere Vorschläge einbringen und hoffe, dann auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, sagte Wechselberger.

Der Ärztekammer-Präsident betonte, er habe immer schon darauf hingewiesen, dass es Verbesserungen in der Primärversorgung geben müsse. Man müsse aber eine Struktur finden, die auch für die Ärzte attraktiv sei und von diesen angenommen werde. Er erwarte, dass man nun einen Kompromiss finden könne.

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