von ih 19.04.2017 09:38 Uhr

Wenn die Online-Bestellung verschwindet..

Regina surft gerne im Internet auf der Suche nach guten Angeboten. Zuletzt hat sie doch tatsächlich ein wunderschönes Teeservice ausfindig gemacht und sofort bestellt. Es war keine eindeutige Lieferfrist angegeben. Da seitdem allerdings bereits zwei Wochen verstrichen sind, ist sie beunruhigt und informierte sich beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen.

In den meisten Fällen verläuft der Sende- und Auslieferungsvorgang einer Online-Bestellung reibungslos. Wie kann man sich aber vor unliebsamen Vorkommnissen bei der Zustellung schützen? Was tun, wenn die Ware nicht ankommt oder beschädigt wird?

Mit diesen Fragen hat Frau Regina kürzlich die Rechtsberaterin Julia Rufinatscha im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen
konfrontiert.

Frau Regina: Innerhalb welcher Zeit muss ich denn mein Teeservice nun eigentlich erhalten?

Grundsätzlich muss der Verkäufer die Ware oder Dienstleistung innerhalb von 30 Tagen ab der Bestellung liefern, sofern kein anderer Liefertermin vereinbart worden ist. Verstreicht auch eine zweite, eventuell vom Verbraucher gewährte Frist ohne Lieferung, kann der Verbraucher den Vertrag auflösen und hat ein Recht auf Schadenersatz. Auch ohne weitere Fristsetzung kann der Verbraucher natürlich jederzeit, bis 14 Tage nach Lieferung der Ware, vom Online-Vertrag zurücktreten.

Frau Regina: Und wie verhalte ich mich denn dann BEIM Erhalt der Ware?

Gerade weil Sie zerbrechliche Ware bestellt haben, sollten Sie diese immer mit Vorbehalt annehmen, auch wenn die Verpackung von außen in einem perfekten Zustand erscheint; denn manchmal sind durch die Lieferung verursachte Schäden von außen nicht erkennbar. Ansonsten kann Ihnen der Unternehmer bei einer Reklamation Schwierigkeiten machen. Vermerken Sie dies schriftlich auf der Empfangsbestätigung des Lieferanten oder verweigern Sie die Annahme vollkommen. Geben Sie unbedingt den Grund des Vorbehalts oder der Verweigerung an (z. B. „Paket beschädigt“). Dokumentieren Sie die Mängel anhand von Fotos und/oder einer Videoaufzeichnung.

Frau Regina: Und wie soll ich mich verhalten, nachdem mir die Ware ausgehändigt worden ist?

Nach Erhalt der Ware, sollten Sie diese sofort auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionsfähigkeit hin prüfen. Wurde nicht alles, etwas Falsches oder gar etwas Mangelhaftes geliefert, reklamieren Sie unverzüglich beim Verkäufer, am besten mittels Einschreiben mit Rückantwort.

Frau Regina: Ab wann genau geht das Risiko denn vom Verkäufer auf mich als Käufer
über?

Das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht erst dann auf den
Käufer über, wenn er oder ein von ihm benannter Dritter, die Ware tatsächlich in Besitz genommen hat.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite