von ih 17.04.2017 10:00 Uhr

Alperia: „Eine kleine Mogelpackung“?

Das Alperia-Family-Angebot zur Erhöhung der Stromleistung von 3kW auf 4,5 kW klingt auf den ersten Blick gut und soll den Familien mehr Stromleistung bei gleichen Kosten gewährleisten. Doch es drängen sich Fragen auf.

Bild: Facebook/Alperia

Beim näheren Hinsehen werde man allerdings kritisch, so der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder. Denn die Erhöhung von 3 kW auf 4,5 kW Leistung erfolge nur auf Antrag und gegen eine Gebühr von 105  Euro. Alperia gleicht diese Gebühr durch einen Bonus teilweise aus, sodass am Ende 23 Euro für die Änderung bezahlt werden müsse – „Ein noch vertretbarer Preis für die Erhöhung der Leistung“, so Pöder.

Den Kunden werde jedoch gleichzeitig ein Wechsel vom geschützten auf den freien Strommarkt angeboten, die eine Leistungserhöhung von 3,3 auf 4,95 kW vorsieht. „Hier bietet die Alperia einen Bonus von 90,75 Euro, allerdings muss man sich für 36 Monate vertraglich binden. Kündigt man vorher, bezahlt man den Bonus zurück. Zudem schwankt der Strompreis auf dem freien Markt, es gilt also aufmerksam den Strompreis zu beobachten“, berichtet der Abgeordnete der BürgerUnion.

Anfrage im Südtiroler Landtag

Bedauerlich sei für Pöder vor allem, dass jene Familien, die in der vergangenen Zeit auf 4,5 kW Anschlussleistung erhöht haben, nicht rückwirkend in den Genuss dieser Vergünstigung kommen würden. Andreas Pöder hat daher nun eine Anfrage im Südtiroler Landtag eingereicht, um nachfolgende Fragen klären zu lassen.

1. Erfolgt die Erhöhung der Anschlussleistung von 3 kW auf 4,5 kW innerhalb des geschützten oder außerhalb des geschützten Tarifs?
2. Ist mit dieser Erhöhung eine Mindestvertragsbindung verbunden, deren vorzeitige Kündigung die Rückzahlung des des Bonus nach sich zieht?
3. Garantiert Alperia für die erhöhte Anschlussleistung von 3 kW auf 4,5 kW denselben Tarif wie für 3 kW, wenn ja, wie lange – ist dieser Preis oder ein Teil davon Marktschwankungen unterworfen?
4. Ist vorgesehen, dass für Familien bzw. Privathaushalte, die in den letzten 12 bis 24 Monaten von der 3 kW-Anschlussleistung zur 4,5 kW-Leistung gewechselt sind rückwirkend eine ähnliche Vergünstigung bzw. einen Bonus erhalten?

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