von fe 25.02.2016 18:32 Uhr

Ohne Ausweis über die Grenze: Diese Strafen blühen euch

In vielen Jahren der offenen Grenzen hat so mancher beinahe vergessen, dass man sich bei einem Grenzübertritt ausweisen muss. So verhält es sich bei der Einreise nach Deutschland, Österreich und Italien - falls man seinen Ausweis vergisst.
Foto: Facebook

Ohne Ausweis nach Deutschland: Bis zu 2.500 Euro Bußgeld

Ein Unterländler Handelsvertreter musste vor kurzem nach Salzburg fahren, berichtete krone.at. Dabei vergaß er seinen Personalausweis und wurde an der Grenze Kufstein-Kiefersfelden von der Polizei kontrolliert. Alle anderen Dokumente, wie Führerschein, Zulassung, Kredit- und Bankomatkarte ließen die Beamten nicht gelten. Schlussendlich drückten Sie dann doch noch ein Auge zu.

Wie wird das Vergessen des Ausweises sanktioniert? Mit dem § 10 (Bußgeldvorschriften) des Freizügigkeitsgesetzes der EU. Darin steht, dass diese Ordnungswidrigkeit mit bis zu 2500 Euro bestraft wird, erklärte die Polizei Rosenheim krone.at. Die Höhe sei aber Ermessenssache der Polizei.

Einreise ohne Ausweis nach Österreich: Bei Wiederholung 5.000 Euro

Ähnlich verhält es sich auch im umgekehrten Fall. Reist man ohne Personalausweis nach Österreich ein, kann das bis zu 5.000 Euro kosten.

„Sollte bei einem Grenzübertritt kein Reisedokument mitgeführt werden und jemand dadurch nicht rechtmäßig in das Bundesgebiet einreisen, so handelt es sich hierbei um eine Verwaltungsübertretung die mit einer Strafe von € 100 bis zu € 1000 geahndet wird. Im Falle einer bereits erfolgten rechtskräftigen Bestrafung liegt ein Strafrahmen von 1000 bis zu 5000 € vor.(§ 120 Fremdenpolizeigesetz)“, teilt die Landespolizeidirektion Tirol auf Nachfrage von UT24 mit.

Als Dokumente werden nur der Personalausweis oder der Reisepass akzeptiert. Ein Führerschein ist nicht gültig.

Ohne gültige Dokumente nach Italien

Die Polizeiquästur von Rom teilte auf Anfrage von UT24 mit: Ein europäischer Staatsbürger der nach Italien ohne Personalausweis oder Reisepass einreist, muss bei einer Kontrolle umgehend in sein Herkunftsland zurückkehren“. Auch hier gilt: Andere Dokumente wie beispielsweise der Führerschein, sind nicht gleichbedeutend wie der Personalausweis.

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