von ih 16.05.2017 07:34 Uhr

SHB siegt vor römischem Verwaltungsgericht

Der Obmann des Südtiroler Heimatbundes (SHB), Roland Lang, ist erfreut, dass nach dem positiven Vorabentscheid des Verwaltungsgerichtes Latium vom Dezember 2016 hinsichtlich der Plakataktion „Il Sudtirolo non è Italia“ nun gleich eine zweite, noch wichtigere Entscheidung desselben Gerichtes vorliegt.

Bild: SHB

„Mit dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Latium, dem wichtigsten Verwaltungsgericht Italiens, vom Mai 2017 wurde ganz klar festgestellt, dass das Eintreten für das Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler niemals strafrechtlich belangt werden kann. Mehr noch: dieser Einsatz für ein Menschenrecht darf von den Behörden auch nicht behindert werden“, so Lang.

Insbesondere fällt ein Satz dieses Urteils ins Auge, der laut dem Heimatbund vollständig zitiert werden müsse. Darin heißt es:

Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass es „in der italienischen Rechtsordnung kein Gesetz gibt, dass die Gedankenfreiheit hinsichtlich der Unabhängigkeit oder der Selbstbestimmung eines Territoriums des Staates einschränkt oder die Propaganda von Unabhängigkeitsideen verbietet, („Nel nostro ordinamento non esiste alcuna norma che limiti la libertà di manifestazione del pensiero in merito all’indipendenza ovvero alla autodeterminazione di qualsivoglia articolazione territoriale dello Stato o che comunque vieti la propaganda di idee indipendentiste“).

Damit strafe das Verwaltungsgericht Latium alle diejenigen Lügen, die die Südtiroler Selbstbestimmungsbewegung seit vielen Jahren immer wieder strafrechtlich verfolgen möchten. Zudem ist dieses Urteil auch von großer Bedeutung für die Selbstbestimmungsbewegungen im Veneto, der Lombardei, in Triest und allen anderen Teilen Italiens, die sich nach Freiheit sehnen.

Urteil: Streben nach Unabhängigkeit keine Straftat

In Brescia läuft derzeit eine Gerichtsverhandlung gegen 34 Selbstbestimmungsaktivisten. Laut dem dortigen Staatsanwalt sei bereits das Streben nach Unabhängigkeit eine Straftat. Das nun vorliegende Urteil des Verwaltungsgerichtes Latium stellt nun ausdrücklich klar, dass das Streben nach Unabhängigkeit, selbstverständlich im Rahmen der bestehenden Gesetze, keine Straftat darstellt.

„Es ist ein großer Sieg für den Rechtsstaat und ein großer Sieg für die Meinungsfreiheit“, so Roland Lang abschließend, der ausdrücklich dem Bozner Anwalt Dr. Ewald Rottensteinerund dem römischen Rechtsanwalt Dr. Massimo Colarizi, die den SHB in diesem Verfahren so erfolgreich vertreten haben, für ihren Einsatz dankt.

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