von fe 28.03.2017 07:06 Uhr

Vorsicht bei Ausbringung von Giftködern

Nach einem Fall von falscher Ausbringung von Giftködern weist das Landesforstkorps darauf hin, dass dies strafrechtliche Folgen haben kann. In Neumarkt wurde gifthaltiges Getreide ohne die dafür vorgesehenen Köderstatinoen und ohne Beschliderungen ausgebracht.

Unsachgemäßer Einsatz von Giftködern - im Bild mit Gift gegen Ratten und Mäuse gemischtes Getreide, das ohne Behälter ausgestreut wurde - ist zu vermeiden und wird strafrechtlich geahndet. Foto: LPA/Amt für Forstverwaltung

Mit Gift getränktes Getreide und plastifizierte Päckchen mit Giftpaste auf einer Obstwiese meldeten Passanten der Forststation Neumarkt. Bei einem Lokalaugenschein stellten die Angehörigen des Landesforstkorps fest, dass auf einer Fläche von 0,7 Hektar gifthaltiges Getreide lose vor Mäuselöchern ausgebracht worden war. Da dies ohne die dafür vorgesehenen Köderstationen und ohne Beschilderung erfolgt war, wurde gegen den Verursacher Strafanzeige erstattet. Mit einer Sondergenehmigung des Gesundheitsministeriums war zwar die Ausbringung dieses Mäusegiftes (“Agrirat”) erlaubt worden, aber nur zwischen dem 7. November und dem 7. März und nur in speziellen Behältern (“bait stations”) mit mauskleinen Öffnungen. Außerdem muss eine mit Gift bestückte Zone mit Hinweisschildern versehen werden (“zona soggetta a derattizzazione”, Gebiet, in dem Ungeziefer- und Rattenbekämpfung erfolgt). Zudem war auf dem Grundstück Gift in Säckchen deponiert worden, das für die Landwirtschaft nicht zugelassen ist, sondern nur innerhalb von Häusern und Kellern verwendet werden darf. Dabei handelt es sich um Antikoagulantien, deren Einnahme zu inneren Blutungen führt.

Jetzt wurde Strafanzeige wegen Tiermisshandlung und Verwendungen verbotener Mittel erstattet, berichtet der Direktor des Landesamtes für Forstverwaltung Florian Blaas. Es droht eine Geldstrafe zwischen 5000 und 30.000 Euro, und der Befähigungsnachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird für eine gewisse Zeit eingezogen. Das Landesforstkorps weist darauf hin, dass bei der Bekämpfung von Mäusen oder Ratten alle geltenden Regeln und Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen.

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