Florian Stumfall

19.10.2022

Wenn der Muezzin ruft

Seit vergangener Woche erklingt über der Domstadt Köln der Ruf des Muezzins. Doch halt! Schon diese Feststellung ist geeignet, Verdacht dahingehend zu erregen, derjenige, der sie äußert, lasse ein geheimes Bedauern mitschwingen. Daher kommt es darauf an: Hat jener die korrekte Einstellung zum Islam, oder hat er sie nicht? Damit ist indes der Sprengstoff, welcher der einführenden Mitteilung innewohnt, noch nicht erschöpfend beschrieben. Denn der Ausdruck „Domstadt“ stellt ein böses Beispiel von Exklusion, Diffamierung und Rassismus dar. Was der politisch korrekte Zeitgenosse zumindest fordern muss, ist eine Formulierung, die, angelehnt an die Üblichkeiten der Gender-Ideologie, etwa folgendermaßen aussehen könnte: Dom-/Moschee-Stadt, oder besser: Moschee*_/Domstadt, wobei die Präferenz für die Moschee allein schon dadurch gegeben ist, dass sie einen weiblichen Artikel trägt, der Dom hingegen einen männlichen.

Bote einer Zeitenwende? Der Muezzin von Köln (Quelle: Screenshot ARD/Tagesschau).

Wie man es richtig macht, hat kürzlich der soeben im Amt bestätigte, früher auch äußerlich, heute nur noch innerlich grüne Bundespräsident Österreichs, Alexander Van der Bellen, anlässlich eines Interviews dargelegt: „Wenn es so weitergeht, … wird der Tag kommen, an dem wir alle Frauen bitten müssen, ein Kopftuch zu tragen – alle – aus Solidarität mit den Frauen, die es aus religiöser Überzeugung tun.“ Lassen wir einmal das „bitten müssen“ beiseite. In Wirklichkeit drückt das natürlich einen Befehl aus. Entscheidend aber ist, dass hier das Oberhaupt eines mitteleuropäischen Staates der traditionellen Üblichkeit einer fremden Kultur den Vorrang gegenüber der eigenen einräumt. Und lassen wir uns nicht auf geschmäcklerische Einzelheiten ein: Wenn auch dieses Beispiel aus Österreich kommt, bedeutet es nicht, dass es uns nichts anginge, es ist nur der Umstand, dass Van der Bellen in Sachen Kopftuch schneller war als unsere Grünen.

Kopftuchgebot aus Österreich

Wie glatt das Eis ist, auf dem sich die Politik bewegt, so sie korrekt sein will, zeigt ein anderes, herzerwärmendes Exempel politisch-menschlichen Mitempfindens im Verlauf einer Plenarsitzung in der Bremischen Bürgerschaft. Die Vizepräsidentin Sülmez Dogan von den Grünen fühlte sich zu folgender Rüge bemüßigt: Der Ausdruck „schwarze Schafe“ sei „höchstgradig rassistisch“, und der solchermaßen zurechtgewiesene Sprecher möge hinfort von derlei Äußerungen Abstand nehmen. So die Grenzen der Redefreiheit sogar für Parlamentarier in Deutschland. Nun weiß man leider nicht: Was wäre gewesen, wenn er von weißen Schafen gesprochen hätte?
Der Eindruck drängt sich auf, dass die seit Urzeiten in Deutschland ansässige, fleißige und erfolgreiche, darüber hinaus kulturell prägende Bevölkerung Ansprüche und Rechte zurücknehmen und Zuwanderern eine bevorzugte Stellung einräumen sollte. Befremdlicherweise spiegelt sich das bereits in der Justiz wider. So wurde im Mai 2019 ein Brandanschlag auf die Moschee in Hagen verübt. Die Polizeifasste den Täter, der dann zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt wurde. Der Brandanschlag auf ein AfD-Büro wurde kürzlich mit einer Bewährungsstrafe quittiert.

Völkerwanderungen hat es immer gegeben - Nur drei Dinge sind in Deutschland neu

Im Jahre 2020 gab es in Berlin offiziell erfasste 125 Tötungsdelikte. Die Anzahl der gefassten deutschen Mörder und Totschläger betrug 67, der Beitrag der ausländischen Täter belief sich auf 58. Allerdings ist zu bedenken, dass – angesichts der nahe beieinanderliegenden Fallzahlen – der Anteil an Ausländern in Berlin noch immer nicht gegen die 50 Prozent geht, und, zweitens, dass sich unter den als „deutsch“ registrierten Tätern zahlreiche erst seit Kurzem eingebürgerte Personen befinden. Das bedeutet, dass die Kriminalität der Nicht- oder nur formal Deutschen enorm überproportional ist.
Zu diesen Verhältnissen haben die Grünen erst kürzlich festgestellt: „Deutschland ist ein Einwanderungsland. Und Deutschland ist auf Einwanderung angewiesen.“ Mag ja sein. Aber aus Deutschland wandern jährlich 200.000 höchstqualifizierte Fachleute aus, in die USA oder sonst wohin. Da kann man doch nicht annehmen, dass der Zuzug aus Ländern, in denen es dem Vernehmen nach viel schlechter zugeht, eine entscheidende Bereicherung darstellt. Dazu aber sagt der grüne Abgeordnete im Bundestag Andreas Audretsch rühmend, man habe durch ein neues Gesetz den „ganz direkten Zugang in unsere Sozialsysteme“ ermöglicht.

Bevorzugte Stellung für Zuwanderer

Doch es handelt sich nicht um soziale Wärme, nicht um kulturelle Vielfalt oder strukturelle Ertüchtigung. Die Wahrheit ist: Wir erleben zu Beginn des 21. Jahrhunderts in Deutschland einen Kulturkampf in historischem Ausmaß. Und gerade wenn man die Sache geschichtlich betrachtet, so folgt: Völkerwanderungen hat es immer gegeben, tatsächlich auch mit unterschiedlicher, teils sogar befruchtender Wirkung. Nur drei Dinge sind in Deutschland neu. Zum Ersten wurde in der Geschichte niemals von einem autochthonen Volk eine Zuwanderung kulturfremder Menschen herausgefordert. Und zum Zweiten: Noch nie gab es diese proskinetische Selbstentäußerung, diesen kulturellen grünen Selbsthass, der die Politik zugunsten der Minderheit ausrichtet, die sie selbst durch ihre Gesetzgebung herbeigelockt hat. Wie sagte jener grüne Abgeordnete: Man habe den „direkten Zugang in unsere Sozialsysteme“ ermöglicht. Das dritte aber: Noch nie hat die Vertretung der Mehrheitsgesellschaft das Geschäft der Zuwanderer betrieben. Bislang hat man sich auf das Volk besonnen, dem man seinen Amtseid abgelegt hat. Doch das ist offenbar nicht mehr der Fall.
Mit Blick auf den Muezzin auf der Kölner Moschee, die von der DITIB geführt wird, einer Organisation, die dem türkischen Staat untersteht und sich streng an die Regel des Propheten Mohammed hält, gemäß welcher der Islam alles umfasst, nicht nur die Religion, die Kultur, die Gesellschaft, sondern auch die Politik, mit Blick auf jenen Muezzin also muss man die weitere Entwicklung bedenken. Und die könnte durchaus so aussehen, dass zur gegebenen Zeit im Verwaltungsgericht zu Köln (Moschee*_/Domstadt) eine Klage erhoben wird dahingehend, dass das Läuten der Glocken des Domes die Muslime beleidige, ihr Gebet behindere und daher abzustellen sei.

Kolumne von Dr. Florian Stumfall
Erstveröffentlichung PAZ (redaktion@preussische-allgemeine.de)

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