Florian Stumfall

29.07.2022

Tücken der Diskriminierung

Unbeirrt in ihrer Gewohnheit, sich, wo immer es geht, neue Zuständigkeiten anzumaßen, erwägt die EU-Kommission, bei Bedarf die Mitgliedsländer zu einer Verringerung des Gasverbrauches zu zwingen. Dass sich dieser Bedarf bald zeigen wird, ist abzusehen. Daher sind die einschlägigen Planungen der Kommissionspräsidentin von der Leyen schon weit gediehen, und Deutschlands grüner Wirtschaftsminister Habeck hat Brüssel dringend ersucht, den Mitgliedsländern verbindliche Einsparziele aufzuerlegen.

Symbolbild Ohmydearlife/Pixabay

Wer sich diesen EU-Vorgaben nicht beugt, seien es Private oder Unternehmen, soll im Notfall zur Einhaltung gezwungen werden. Dass sich jetzt schon eine Reihe von Mitgliedsländern glattweg weigert, einem neuerlichen Diktat aus Brüssel zu folgen, ist die eine Seite der Sache – Deutschland leider gehört nicht dazu. Vielmehr macht sich Habeck seine Gedanken darüber, dass die Einhaltung der Vorgaben auch kontrolliert werden muss. Das ist die zweite Seite der Sache.
Um den ersten Schrecken auf diese Drohung zu mindern, setzte Habeck dazu, es werde keine „Gas-Polizei“ geben. Doch damit soll sich trösten, wer will – die Bürger stehen heute schon unter einer durchgehenden Beobachtung, welche die Einrichtung eines neuen Exekutiv-Organs überflüssig macht.
Überflüssig machen sollte, möchte man meinen, doch da gibt es auch gegenläufige Ansichten. So eröffnete das nordrheinwestfälische Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration zu den bereits bestehenden vier weitere „Beobachtungs- und Meldestellen“, bei denen der besorgte Bürger Verstöße gegen „Queer“-Feindlichkeit, antimuslimischen Rassismus, Antiziganismus sowie antischwarzen, antiasiatischen und weitere Rassismen anzeigen kann. Der Kampf gegen Diskriminierung wird so zu einem Fest der Denunzierung.

Gewaltige Zunahme der Klagestellen

Weitere offizielle Anlaufstellen gibt es beispielsweise in Essen, wo Verstöße gegen „Corona-Schutzverordnungen“ gemeldet werden können. In Baden-Württemberg wiederum unterstützt nach eigenen Angaben eine Anlaufstelle mit dem Kürzel LADS „alle, die sich diskriminiert fühlen“. In Brandenburg gibt es eine „Beratung für Betroffene rassistischer Diskriminierung, deren Angehörige und Unterstützer* innen“, und die Stadt München verfügt über „eine vorbildliche zentrale Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung und häusliche Gewalt, in der sämtlichen Vorfällen von sexueller Belästigung gegen und durch städtische Bedienstete nachgegangen wird“.
Einrichtungen dieser Art, die vorgeblich eine offenbar allgegenwärtige Diskriminierung bekämpfen sollen, gibt es indes nicht nur in den Bundesländern. Selbstverständlich geht hier der Bund den Ländern mit leuchtendem Beispiel voran. Daher wandert der Blick nach Berlin, wo eine Meldestelle der Regierung ihre Sicht der Dinge darstellt: „In Deutschland leben Schätzungen zufolge über fünf Millionen Muslime. Viele von ihnen sind im Alltag rassistischen Ressentiments, Diskriminierungen und Übergriffen ausgesetzt. Ein bundesweites Portal will solche Vorfälle nun systematisch erfassen.“

Schutz von Minderheiten irgendwelcher Art

Kein Land und keine größere Stadt kann sich mehr dem Druck entziehen, der sie zwingt, Klagestellen einzurichten, zumal die politischen Bemühungen durch private Vereine verstärkt werden, die zur Denunziation geradezu anleiten. Das Spitzelsystem des Fouché aus der Terror- Zeit der Französischen Revolution drängt sich in die Erinnerung, ebenso wie der Blockwart unterm Hakenkreuz. Dabei ist diese Übergriffigkeit des Staates und sogar von Nicht-Regierungs-Organisationen nur ein Teil des Übels.
Betrachtet man nämlich die Bevölkerungsteile, die auf solche Art angeblich geschützt werden müssen, so kann man feststellen, dass es sich dabei ausschließlich um Minderheiten irgendwelcher Art handelt. Mehr noch. Das Beispiel der Mohammedaner zeigt, dass diese als verfolgte Gruppe hingestellt werden. Tatsächlich aber weist das Bundeskriminalamt für das Jahr 2021 unter der Rubrik „Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ 40.593 Fälle deutscher Opfer aus, bei denen ein Zuwanderer als tatverdächtig ermittelt wurde; die Zahl der Zuwanderer, die Opfer solcher Straftaten geworden sind, beträgt demgegenüber nur 11.107.

Kein Schutz für traditionelle Lebenswelten

Das erweckt den Eindruck, dass es sich bei der offiziellen Politik der Bekämpfung der Diskriminierung um eine sehr einseitige Sache handelt. Wo kann sich der „alte, weiße Mann“ gegen Beleidigung und Herabsetzung beschweren? Wo bleibt der Schutz der traditionellen Familie, die von einer Kanzlerin per Interview zur Disposition gestellt wurde? Wo finden die zahlreichen Christen Hilfe, die auch in Deutschland von islamischer Seite bedrängt und verfolgt werden? Fakt ist: Wer die Tatsache erwähnt, dass es in islamischen Ländern Christenverfolgungen gibt, zieht den Vorwurf des Rassismus auf sich.
Oder, eine ganz einfache Frage. In Berliner Schwimmbädern häufen sich in diesem Sommer Schlägereien, die von vornehmlich arabischen Gruppen angezettelt werden. Wer bietet hier den Familien Schutz, die nichts anderes wollen, als mit ihren Kindern zum Schwimmen zu gehen? Und wo bleibt das Recht der Öffentlichkeit auf Information, wenn in den Medien, soweit sie überhaupt darüber berichten, das Herkommen der Schläger verschwiegen wird?
Dass in vielen Ländern ethnische Minderheiten oft unter einem Mehrheitsvolk zu leiden haben, ist bedauerlicherweise nur allzu bekannt. Das grün-rote Deutschland aber dürfte weltweit und in der ganzen Geschichte der einzige Fall sein, in dem eine zwar gewählte, aber ideologisch verblendete und der Wirklichkeit wie ihrer Verantwortung völlig entfremdete Gruppe von politischen Fanatikern absichtlich und systematisch ihren Amtseid bricht, der sie auf das Wohl des eigenen Volkes verpflichtet. Die ganze Sorge der Volksvertreter scheint verschiedenen Minderheiten und den Migranten zu gelten, denen eine Kanzlerin widerrechtlich alle Grenzen geöffnet hat. Und man versteht es, diesen Rechtsbruch noch als Tugend hinzustellen.

Kolumne von Dr. Florian Stumfall
Erstveröffentlichung PAZ (redaktion@preussische-allgemeine.de)

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