Gastbeitrag von

Pius Leitner

15.06.2022

Streitbeilegung

Eine Erhebung zum Stand der Autonomie 30 Jahre nach Abgabe der Streitbeilegungserklärung vor der UNO ist gut; dies aber groß zu feiern, kommt einem Ablenkungsmanöver gleich.

LH Kompatscher inmitten der beiden Außenminister Di Maio (l.) und Schallenberg (r.) im voll besetzten großen Saal des Stadttheaters Bozen beim Festakt 30 Jahre Streitbeilegung. - Foto: LPA/Ivo Corrà

Landeshauptmann Kompatscher selbst war es, der unlängst in Wien bemängelte, Südtirols Autonomie sei auf den Stand vor 1992 zurückgefallen. Daher „erbat“ er bei der Veranstaltung „30 Jahre Streitbeilegung“ in Anwesenheit der Außenminister Italiens und Österreichs die Wiederherstellung der autonomen Befugnisse, die Südtirol insbesondere aufgrund der Verfassungsreform des Jahres 2001 nach und nach genommen wurden.

Wie reagierten die beiden Außenminister auf dieses Ersuchen? Schallenberg zeigte sich überzeugt, Südtirol werde dies mit Italien und seinem „Freund Luigi“ ohne die Hilfe der Schutzmacht Österreich hinbekommen. Und Di Maio? Dieser ging erst gar nicht darauf ein und überlässt die Angelegenheit wohl lieber weiterhin dem Verfassungsgerichtshof.

Die beiden Hauptzweifel bei der Streitbeilegung, die fragliche internationale Verankerung und die Ausrichtungs- und Koordinierungsbefugnis (AKB) des Staates, bleiben aufrecht.

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