Florian Stumfall

27.09.2023

Staat fördert Denunzierung

Nicht erst seit August Heinrich Hoffmann von Fallersleben den Denunzianten als den größten Lumpen erkannt hatte, erlebt dieser, der Denunziant, sehr unterschiedliche Wertschätzung. Beliebt, wenn auch nicht geehrt, ist er bei den Autoritäten solcher Staaten, welche das Befinden ihrer Bürger, deren Wohlergehen und Freiheit gering achten. Demgemäß ist die Haltung der betroffenen Untertanen den Denunzianten gegenüber völlig anders: Sie verabscheuen und fürchten die Anschwärzer, wenn auch meist in hoffnungsloser Wut.

Erkannte den Denunzianten als „größten Lumpen“ des Landes: Der Dichter und Germanist Hoffmann von Fallersleben (Gemälde von Ernst Henseler).

Da sich aber seit jeher Staaten über ihre Bürger erheben, hat auch das Denunziantentum eine lange Geschichte. Sie beginnt spätestens schon in der ägyptischen Antike und endet nicht mit Fouché und der Französischen Revolution oder gar mit den abscheulichen Diktaturen des vergangenen Jahrhunderts. Denn da auch der Gegenwart und hier der EU wie Deutschland nichts Menschliches fremd ist, sind hier ebenfalls einschlägige Erscheinungen sichtbar. Nur mit einem Unterschied: Suchten ehedem die Denunzianten das Halbdunkel verräterischer Ränke, spielt sich die Sache heute in aller Öffentlichkeit ab.

Digitaler Pranger

Dazu hat die Europäische Union eine Verordnung erlassen, welche den unverfänglichen Titel „Gesetz über digitale Dienste“ trägt. Um eines nur vorauszuschicken: Verordnungen der EU müssen im Gegensatz zu den Richtlinien nicht von den nationalen Parlamenten beschlossen werden, sie gelten nach der Regel von Befehl und Gehorsam. Es gibt ihrer rund 25.000. Was aber den Inhalt der digitalen Dienst-Verfügung angeht, so verbirgt sich, wie immer bei derartigen Gelegenheiten, das Wesentliche zwischen dem Bekenntnis zur Meinungsfreiheit und anderer Grundrechte, zwischen Verbraucherschutz und Transparenz-Bemühen und der Förderung von Innovation.
Der Kern der Sache besteht darin, dass hier ein „Melde- und Aktions-Verfahren“ eingerichtet wird, wodurch die Verbraucher die Möglichkeit erhalten, „illegale Inhalte“ anzuzeigen. Dazu nehmen die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten Zugriff auf die großen Online- Plattformen. Sie aber sind es auch, die festlegen, was ein „illegaler Inhalt“ ist. In Zeiten, in denen die Feststellung, dass ein Mann ein Mann ist, auch wenn er das Gegenteil behauptet, strafbewehrt ist, oder in denen jede Kritik an der EU als extremistisch beurteilt wird, dürften die Maßstäbe für das Illegale weit ausfallen.
Von „rechtswidrigen Inhalten“ ist die Rede auch im bundesdeutschen „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“. Dies ist eine Ermunterung an die Bürger, ihresgleichen an einer der Meldestellen hinzuhängen, wenn sie einen „rechtswidrigen Inhalt“ geäußert haben sollten. Dann aber sieht das Gesetz vor, dass jeder Anbieter eines Netzwerks, bei dem im Jahr mehr als 100 derartige Beschwerden eingegangen sind, einen Bericht anzufertigen und halbjährlich im Bundesanzeiger und auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen hat. Der digitale Pranger hat Form angenommen.

Grobe Einseitigkeit

Wie nicht anders zu erwarten, spielt auch die Bundeshauptstadt Berlin in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle – unter schwarzer Führung nicht anders als unter roter. Hier gibt es als Meldestellen für Denunziation das „Berliner Register“ und zwar in jedem Stadtbezirk eines. In der Selbstbeschreibung heißt es: „Es werden nur Vorfälle aufgenommen, die rassistisch, antisemitisch, LGBTIQ-feindlich, antiziganistisch, extrem rechts, sozialchauvinistisch, behindertenfeindlich oder antifeministisch sind.“ Links-Extremismus, die Gewalt der Antifa oder die Bedrückung Einheimischer finden dagegen keine Erwähnung.
Bereits hier ist die grobe Einseitigkeit zu sehen, nach welcher eingeteilt wird, was als verbotener Inhalt zu gelten hat und was nicht. Daraus ist leicht zu schließen, dass es den Betreibern der Meldestellen ebenso wenig wie jenen, die den gesetzlichen Rahmen für solche Einrichtungen schaffen, um den Schutz der Menschenrechte oder auch nur um ein friedliches Miteinander geht. Vielmehr handelt es sich um einen hemmungslosen Kulturkampf, bei dem nicht etwa die einheimische Tradition „bereichert“, sondern ausgerottet und durch einen radikalen Gegenentwurf ersetzt werden soll.

Weniger Diskriminierung durch mehr Denunzierung?

Im Juli hat auch das ebenfalls CDUgeführte Nordrhein-Westfalen vier neue Meldestellen eingerichtet, die durchaus dem entsprechen, was in Berlin gilt. Auch hier sollen Vorfälle angezeigt werden, die „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ liegen, also einen strengeren Leisten anlegen, als es der Gesetzgeber tut. Die Landesregierung rühmt ihr „bundesweit einzigartiges Netz“. Man habe sich viel vorgenommen, um den Abbau von Diskriminierung in der Gesellschaft weiter voranzutreiben. Allerdings stellt sich die Frage: weniger Diskriminierung durch mehr Denunzierung? Kann das seine Richtigkeit haben? Natürlich nicht. Denn auch hier gilt: Es geht um den Kulturkampf, für welchen die Einseitigkeit ebenso bestimmend ist wie die Radikalität des Denkens und Handelns.
Dazu gehört auch Anetta Kahane, die ihrer Amadeu-Antonio-Stiftung ebenfalls eine Einrichtung fürs Verleumden und Hinhängen gründete. Als ehemalige Stasi- Mitarbeiterin in der DDR war sie darin erfahren und somit die richtige Frau am richtigen Ort. Weil aber die Personalisierung des Geschehens mehr Aufschluss darüber geben kann, welcher Art und Güte es sei, muss hier von Innenministerin Faeser und dem TV-Agitator Jan Böhmermann die Rede sein. Dieser unterstellte in seiner Sendung dem obersten Hüter der deutschen digitalen Sicherheit, Arne Schönbohm, er unterhalte unzulässige und mit seinem Amt unvereinbare Verbindungen zu russischen Stellen.
Dieser Vorwurf stellte sich alsbald als nichtig heraus, das war aber nur der Denunzierung erster Teil. Denn trotz erwiesener Unschuld enthob die Ministerin den ihr unliebsamen Spitzenbeamten seines Postens und schien auch noch den Verfassungsschutz gegen Schönbohm in Stellung gebracht zu haben. In der deutschen Version von Rossinis „Barbier von Sevilla“ heißt es: „Schuldlos geht er dann verachtet als ein Ehrenmann zugrund.“

Kolumne von Dr. Florian Stumfall
Erstveröffentlichung PAZ (redaktion@preussische-allgemeine.de)

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