Gastbeitrag von

Pius Leitner

14.07.2026

Sind Wahlgesetze die Grundlage für demokratisches Vertretungsrecht oder Spielwiese für parteipolitische Macht?

Pünktlich vor den bevorstehenden Parlamentswahlen gibt es wieder Vorschläge zur Änderung des Wahlgesetzes. Nach dem „Mattarellum“, dem „Porcellum“, dem „Italicum“ und dem „Rosatellum“ soll es nun das „Stabilicum“ richten. Geht es dabei wirklich nur um Regierbarkeit oder doch um parteipolitische Manöver zur Absicherung der Macht?

Wahlkreuz: Wie ein Wahlgesetz die Stimme wirklich zählt (Symbolbild von Leopictures auf Pixabay).

Ein Kuhhandel auf Kosten der Vertretung

Von der gesamtstaatlichen Diskussion einmal abgesehen, stellt sich natürlich die Frage nach den Auswirkungen auf Südtirol. Wie zu lesen und zu hören ist, scheint sich ein parteipolitischer Kuhhandel zwischen SVP und FDI-Vertreter Urzi anzubahnen. Während Urzi die gebietsmäßige Abänderung des Senatswahlkreises Bozen-Unterland vorschlägt, um diesen Wahlkreis den Italienern zu sichern, möchte die SVP sicherstellen, mit einer regionalen Absenkung der Wahlhürde für die Abgeordnetenkammer von 20% auf 15% ihre Schäfchen ins Trockene zu bringen.

Wenn SVP-Obmann vom Vertretungsrecht der Südtiroler spricht, meint er natürlich den Alleinvertretungsanspruch seiner Partei. Die Vertretung Südtirols im römischen Parlament spiegelt seit geraumer Zeit nicht mehr die Zusammensetzung der Südtiroler Parteienlandschaft bzw. das Kräfteverhältnis der gesellschaftlichen Akteure wieder. Daher sind alle Versuche, sich mit einem Wahlgesetz die politischen Mitbewerber vom Hals zu halten, arrogant und zutiefst undemokratisch. Auch einer stärkeren Wahlbeteiligung sind sie sicher nicht dienlich.

Südtirol braucht reines Verhältniswahlrecht ohne Hürden!

Gerade für Südtirol mit seiner besonderen Volksgruppenproblematik sind Wahlgesetze darauf auszurichten, dass sie eine verhältnismäßige politische Vertretung – wenn schon nicht garantieren – zumindest möglich machen. Daher sehe ich in der Rückkehr zum reinen Verhältniswahlrecht für die Abgeordnetenkammer die einzige Möglichkeit, den gleichberechtigten Zugang zu den Mandaten zu garantieren.

Während die drei Wahlkreise für den Senat von der Paketmaßnahme 111 (zum Schutz der Italiener!) vorgegeben sind, sollten die Wahlkreise für die Kammer abgeschafft und ein einziger Südtiroler Wahlkreis geschaffen werden, wie es ihn bereits gegeben hat. Dafür sollten sich die Südtiroler Vertreter in Rom jetzt einsetzen. Wenn die Südtirol zustehende Anzahl an Abgeordneten in einem einzigen Wahlkreis gewählt werden, braucht es auch keine Hürde. Auf dieser Grundlage würde auch tatsächlich jede Stimme gleich viel zählen, was derzeit aus der Perspektive der Volksgruppen nicht der Fall ist.

Zusammenarbeit statt Alleinvertretungsanspruch

Was schließlich den zu erwartenden Einwand betrifft, Südtirol müsse in Rom mit einer Stimme sprechen, erinnere ich an ein bewährtes Beispiel aus der Geschichte: nach dem 1. Weltkrieg schlossen sich die Christlichsozialen mit den Deutschfreiheitlichen zum Deutschen Verband zusammen, um gemeinsam die Interessen Südtirols zu vertreten. Wenn die Voraussetzungen heute auch andere sind, so könnte doch zumindest der Wille zur Zusammenarbeit erwartet werden.

Südtirol gehört nicht der SVP (und auch keiner anderen Partei) und Wahlgesetze haben die Voraussetzung zu schaffen, dass freie Wahlen mit gleichberechtigtem Zugang zu den Mandaten gewährleistet werden.

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