Blog von Reinhard Olt

Reinhard Olt

27.04.2020

Moskauer Nächte

Im „Massengrab mit nicht abgeholter Asche“ verschwanden Stalins letzte Opfer aus Österreich und Deutschland.

Unlängst beging der weit über die Grenzen Österreichs hinaus bekannte und an zahlreichen internationalen Opernbühnen wirkende Tenor Adolf Dallapozza seinen 80. Geburtstag. Kammersänger Dallapozza, Ehrenmitglied der Wiener Volksoper, entstammt einer Südtiroler Familie. Vater Virginius war kunstgewerblicher Maler aus Bozen, die musisch begabte Mutter Gisela, eine gebürtige Bartolotti,  aus Branzoll im Südtiroler Unterland. Aus der am 21. Juni 1921 geschlossenen Ehe gingen neun Kinder hervor. Adolf Dallapozza, der jüngste Sohn, war, wie seine Geschwister, noch in Südtirol geboren worden. Er kam, noch in seinem Geburtsjahr 1940, mit der gesamten Familie infolge des zwischen Hitler und Mussolini geschlossenen Optionsabkommens, zufolge dessen sich die Südtiroler entscheiden mussten, entweder ihre Heimat zu verlassen und ins Reich umzusiedeln, oder in Italien zu bleiben und damit durch erzwungene Assimilation letztlich ihre national-kulturelle Identität an die Italianità zu verlieren, schließlich nach Wien,  wo seine internationale Karriere ihren Anfang nahm, und wo er als gefeiertes Ehrenmitglied der Volksoper seinen Lebensabend verbringt.

Anders sein um 15 Jahre älterer Bruder: Emil Dallapozza, am 19. September 1925 noch in Branzoll geboren, ereilte elf Jahre nach der Umsiedlung ein besonders tragisches Schicksal, über dessen nähere Umstände die Eltern – der Vater verstarb 1964, die Mutter 1980 – niemals etwas, die Geschwister, soweit sie noch lebten, erst nahezu 60 Jahre später die Wahrheit erfuhren. Zwar hatte die Familie neun Jahre nach seinem plötzlichen Verschwinden über Nachforschungen des Roten Kreuzes die Mitteilung erhalten, dass er in der Sowjetunion verstorben sei. Nähere Auskünfte waren aber aufgrund des apodiktischen Hinweises, weitere Nachforschungen seien zwecklos, unterblieben.

Mit Bitterkeit in der Stimme hatte sich Anna-Maria Melichar, eine Schwester, seinerzeit gegenüber Historikern des in Graz ansässigen „Ludwig Boltzmann-Instituts für Kriegsfolgenforschung“ (BIK), die anhand von Akten aus russischen Archiven den verhängnisvollen Weg nachzeichneten, der für ihren Bruder in einem Moskauer Massengrab endete, und damit den Angehörigen die Augen über das Schicksal des Bruders öffneten,  jenes Tages erinnert, da sie ihn zum letzten Mal gesehen hatte: „Er ist in der Früh weggegangen und nie mehr wiedergekommen. Meine Mutter hat immer wieder verzweifelt nachgefragt, aber erst 1960 erfahren, dass er gestorben ist – mehr nicht.”  Es war der 11. Juni 1951, als Emil Dallapozza spurlos verschwand. Er war in die Fänge von  Häschern der sowjetischen Spionageabwehr-Sondereinheit SmerSch (Смерш) –  das Akronym steht übersetzt für  „Tod den Spionen“ – und damit in die tödliche Mühle  von Stalins erbarmungsloser Justiz geraten. Grund seiner Festnahme: „Spionage für den französischen Geheimdienst“.

Aus den Akten geht hervor, dass Emil Dallapozza in St. Pölten die Kennzeichen zweier sowjetischer Kraftfahrzeuge notiert sowie Notizen  über eine dort stationierte Militäreinheit gemacht hatte und auf „frischer Tat“  beim „Sammeln von Informationen“ ertappt und festgenommen worden war.  Laut Protokoll des Militärtribunals bekannte er sich  im Verhör in Baden bei Wien, wohin man ihn schaffte, zu seiner Schuld. Am 25. August 1951 verurteilte es ihn zur Höchststrafe, zum Tode durch Erschießen; Grundlage war der berüchtigte Paragraph 58 Absatz 6 des Strafgesetzbuchs der UdSSR. Man verbrachte ihn ins Butyrka-Gefängnis nach Moskau, eine wegen vorherrschender Brutalität und entwürdigender Haftbedingungen berüchtigte Anstalt. Dort schrieb er ein Gnadengesuch, in welchem er darlegte, dass er nicht aus politischen Motiven gehandelt habe: „Der ergebenst Gefertigte Emil Dallapozza […] macht von der sowjetischen Rechtswohltat Gebrauch und bittet um Umwandlung der Todesstrafe in eine Freiheitsstrafe. Zur Bekräftigung seiner Bitte weist er noch auf seine Unbescholtenheit und seine Parteilosigkeit hin, wodurch erwiesen ist, dass seine Straftat keinem politischen Hassgefühl entsprungen ist.“ Am 29. September 1951 lehnte das Oberste Gericht der UdSSR, am  23. Oktober das Präsidium des Obersten Sowjets sein Gnadengesuch ab.  Emil Dallapozza wurde am 10. November 1951 erschossen, sein Leichnam eingeäschert und die Asche auf den Donskoje-Friedhof verbracht.

Wie dem Österreicher aus Südtirol, den die russische Hauptmilitärstaatsanwaltschaft   (GVP)   am   15.Mai 1998, zehn Jahre, bevor seine Angehörigen durch die Grazer Forscher davon Kenntnis erhielten, förmlich rehabilitierte, erging  es  auch  dem  1923  geborenen Deutschen  Herbert  Killian.  Der 1946 aus amerikanischer Gefangenschaft  entlassene  vormalige Wehrmachts-Leutnant  wurde am 12. April 1950 in Radebeul verhaftet,  am  28.  September  wegen Spionage zum Tode verurteilt und am 12. Februar 1951 in Moskau erschossen.   In   seinem   Gnadengesuch    beteuerte    er,    „nur    unter Zwang“ gehandelt zu haben. Dreimal sei er für seinen Auftraggeber in die SBZ (Sowjetische Besatzungszone des geteilten Deutschland, später DDR) gereist. Wegen „Spionage für den amerikanischen Nachrichtendienst“ – dem Sammeln von Datenüber   sowjetische   Einheiten   und Flugplätze   in   Berlin,   Chemnitz, Cottbus, Bautzen und Berlin – verurteilte  ihn  ein  Militärtribunal  in Berlin  zum  „Tode  durch  Erschießen“. Zusammen mit Killian wurden zwei weitere   Deutsche,   Erich   Reinhold und Felix Müller, zum Tode verurteilt;  gegen  21  weitere  Deutsche wurden hingegen „nur“ 25 Jahre Arbeitslager  im  sibirischen  GULag als Strafmaß verhängt. 1994 erklärte die GVP Herbert Killian für rehabilitiert.

Das tatsächliche Schicksal all derer,  die  kurz  nach  dem  Zweiten Weltkrieg unter solchen oder ähnlichen  Umständen  ums  Leben kamen, war bis vor wenigen Jahren völlig unbekannt. Zwar hatten   Angehörige   der   Vermissten während   der   „Tauwetterperiode“ und „Entstalinisierung“ unter Nikita Chruschtschow 1956/57  offizielle Todesmitteilungen erhalten, doch die Todesursachen waren allesamt fingiert: Lungen-Tbc, Nierenversagen, Gehirnblutung.  Der  entscheidende  Hinweis auf ihr wahres Ende kam Jahrzehnte später von Arsenij  Roginskij,  Chef  der  einst von Andrej Sacharow gegründeten Bürgerrechtsorganisation  „Memorial“.   Laut   „Memorial“   wurden zwischen  1945  und  Stalins  Todesjahr  1953  insgesamt  siebentausend Menschen   in   der   „Butyrka“   erschossen, unter ihnen mehr als tausend   deutsche   und   132   österreichische „Spione“. Roginskij nahm Kontakt zu Stefan  Karner  auf,  dem damaligen  Leiter  des BIK in Graz. Dank  „Entgegenkommens  des  Moskauer  Staatsarchivs aufgrund jahrelanger vertrauensvoller  Zusammenarbeit“  sei  es dann,  so Karner, „möglich  geworden, die Schicksale dieser besonderen Gruppe unter den letzten Opfern Stalins zu rekonstruieren. Wir haben die Gnadengesuche der zum Tode Verurteilten und die Antworten – sie wurden alle mit einer unvorstellbaren Brutalität abgelehnt.“

Die   24   Jahre   alten Buchhalterin  Hermine  Rotter  aus Wien schrieb in ihrem Gnadengesuch:  „Ich  flehe  zu  Ihnen,  ohne Eltern, ohne Heimat, da ich sonst niemand mehr habe, mein nacktes Leben  zu  retten  und  mich  von dem grässlichen Tode freizusprechen. Ich schwöre dem russischen Staat  meinen  heiligen  Eid,  sollte das Hohe Gericht mir diese Gnade des Lebens erteilen, meine ganze  Kraft,  Arbeit,  Fleiß  und  guten Willen zu geben und Ihnen in der Sowjetunion zu beweisen, dass ein junges Wiener Mädchen einen großen  Fehler  begangen  hatte,  aber als  Wiedergutmachung  Ihnen  ihr Leben durch Arbeit und ein gutes Herz schenkt. Ich zünde für jeden Soldaten Ihres Landes, welcher im Kriege  starb,  abends  in  meinem Herzen ein Lichtlein an und denke dabei als Wienerin, alles gutzumachen, was ich an Ihnen verbrochen habe.“ Es  half  nichts:  Am  9.  Oktober 1951 wurde Hermine Rotter im Keller der „Butyrka“ erschossen – wegen   „antisowjetischer   Spionage“. In   derselben   Nacht   wurde   ihr noch nicht erkalteter Leichnam im Krematorium   auf   dem   Friedhof des ehemaligen Klosters Donskoje verbrannt.   Ihre   Asche   schüttete man ins wenige Schritte entfernte Grab  Nr.  3,  das  „Massengrab  mit nicht abgeholter Asche aus den Jahren  von  1945  bis  1989“,  als  das  es heute   offiziell   bekannt   ist.   Ihre Angehörigen  erhielten  nach  dem Abschluss  des  Staatsvertrages  und dem Abzug der sowjetischen Besatzungstruppen aus Österreich 1955 eine Todesnachricht  mit  fingierter  „natürlicher“ Todesursache.

Von 2201 Zivilisten, die sowjetische Organe bis 1955 in Österreich verhafteten, erhielten mehr als tausend hohe Haft- und Lagerstrafen.132 Personen verurteilte das Militärtribunal zum Tode: 39 in den Jahren 1945 bis 1947; 93 zwischen 1950 und Stalins Tod am 5. Februar 1953.1947  hatte  Stalin  die  Todesstrafe vorübergehend ausgesetzt; drei Jahre später  führte  er sie  wieder ein. Niemand   in   Österreich   wusste, dass  im  Kurort  Baden  bei  Wien derartige   „Prozesse“   stattfanden, bei denen die Beschuldigten keine Chance hatten, sich zu verteidigen. Die  Anklage war stets dieselbe: Spionage; ebenso  das  Urteil: Tod durch Erschießen.

In den meisten Fällen waren es aber wohl Lappalien,   derer   sich   die   Verhafteten „schuldig“ gemacht hatten, getrieben  oft   aus  schierer   materieller Not. So im Falle des Stefan Buger.  Buger  war  Fahrdienstleiter  bei  der österreichischen    Eisenbahn.    Im Verhör   vor   dem   Militärtribunal legte er seine „finanzielle und materielle Not“ dar, die ein Angehöriger   des   französischen   Geheimdienstes  namens  Fuczik  „erbärmlich   und   schändlich   ausgenutzt“ habe: „Ich hatte einen Monatslohn von 690 Schilling, auf Lebensmittelkarten  nichts  bekommen,  alles nur  am  schwarzen  Markt.  1  kg Schmalz 400 Schilling, Zucker 220Schilling, Mehl 45 Schilling, ein Ei 230 Schilling, Fleisch 300-350 Schilling.  Meine  Familie  unterernährt, Kinder  hatten  Hunger  und  nicht einmal  das  Notwendigste  an  Brot und  Fett  zuhause“,  gab  Buger  zu Protokoll.  Als  Gegenleistung  für Informationen   über   Fracht   und Häufigkeit  des  Verkehrs  sowjetischer Güterzüge soll Buger „4000-4500 Schilling an Geld oder Produkten wie Schmalz, Mehl, Zucker“  erhalten  haben.  1948,  nach Fucziks  „Verschwinden“,  brach  er jeglichen  Kontakt  zum  Geheimdienst ab. Was Buger nicht wusste: Fuczik  war  wegen  Spionage  zu  25Jahren  GULag  verurteilt  worden und hatte seinen Namen preisgegeben.  Buger  wurde  am  11.  Juli  1952 in  Moskau  hingerichtet.  Daheim rätselte  seine  ahnungslose  Familie jahrelang über die Gründe für sein plötzliches Verschwinden: „Wir haben halt immer wieder spekuliert, ob er als Fahrdienstleiter vielleicht einen  Zug  mit  Juden  ins  KZ  gebracht hat“, sagte sein Sohn.

Ein anderer Fall, den die Grazer Wissenschaftler  klärend rekonstruierten,   ist   der  des Leo  Thalhammer.  „Der  Fabrikarbeiter Leo Thalhammer wurde aufgefordert,  auf  die  Kommandantur zu   kommen   und   wurde   seither nicht mehr gesehen“, hieß es in einer  Meldung  der  „Arbeiterzeitung“   Ende   September  1951.  Seine  Frau  Anna  ahnte sogleich,  dass  etwas  Schlimmes  passiert sein musste: „Den Leo ham’s sicha  daschossn.“  Sein  Schwager Ernst Feichtinger, laut KGB-Akten ein Agent des amerikanischen Geheimdienstes CIC, hatte Thalhammer als Informanten  angeworben. Er  sollte  berichten,  was  bei  den Messerschmitt-Werken  in  Wiener Neustadt hergestellt wurde. In seinem  Gnadengesuch  vom  6.  Dezember 1951 bot  Thalhammer  „ … mein „ganzes  Können  für  den  Aufbau von  Russland  an,  um  meine  Tat gutzumachen“.  Vergeblich:  Am  1.März 1952 wurde er zusammen mit seinem   Schwager   Feichtinger   in Moskau exekutiert. 1956 erhielt die Familie die Nachricht, er sei infolge „Zerreißens der Aorta“ verstorben – eine vordergründig zwar korrekte,  aber  doch  zutiefst  zynische Darstellung.

 

Isabella  Maria  Lederer  wiederum  wurde  die  leibliche  Verwandtschaft mit einem vormaligen SS-Offizier zum Verhängnis, der für den amerikanischen  Geheimdienst  arbeitete. Die Grazerin wurde von ihrem  Bruder  angeworben.  Ob  sie bloß an Geld kommen wollte, um ihre  drei  Kinder  durchzubringen oder  tatsächlich  politische  Motive hatte, bleibt ungeklärt. Sie fuhr oft nach Wien, um Flugblätter zu verteilen, auf denen namens eines „Nationalen Arbeitskreises“, einer weißrussischen  Organisation,  dazu  aufgefordert  wurde,  die  Fronten  zu wechseln. Stets mit dabei waren ihr 17 Jahre alter Sohn Horst und ihre vier  Jahre  alte  Tochter  Roswitha. Über ihre Festnahme berichtete im Mai 1952 sogar die „Austria Presse Agentur“.   Am   18.   Juli   1952   sah Horst  Lederer  seine  Mutter  zum letzten Mal im „Gerichtssaal“  des  sowjetischen  Militärs  in Baden. Als die Übersetzung des Urteils verlesen wurde, konnten beide das  Gehörte  kaum  fassen:  wegen „antisowjetischer   Agitation“   Tod durch  Erschießen  für  die  42  Jahre alte Soldatenwitwe und Mutter dreier Halbwaisen; 25 Jahre „Arbeitsbesserungslager“ für den minderjährigen  Sohn.  „Sie  war  wie  versteinert“,  erinnerte  sich  Lederer,  „ich streichelte ihr die Hand und sagte ,Es tut mir so leid‘.“

 

Drei  Tage  nach  dem  Urteilsspruch schrieb auch Isabella Lederer  ein  Gnadengesuch:  „Ich  bitte aus tiefstem Herzen das Präsidium die verzweifelte Bitte einer Mutter zu  erfüllen,  das  furchtbare  Urteil zu ändern und mir die Möglichkeit zu geben, einmal wieder mein Leben  bei  meinen  Kindern  zu  verbringen.“ Am 11. September wurde die Bitte um Gnade abgelehnt, vier Wochen   später   vollstreckte     Wassilij   Michailowitsch Blochin  im  Keller  der  Moskauer „Butyrka“ das Urteil. Horst Lederer, sein Leben lang erfüllt vom Schmerz über das Schicksal seiner Mutter,  hatte  Glück:  die  Sowjetmacht verfrachtete ihn „nur“ nach Alexandrowsk in  Sibirien,  im Juni 1955 schickte sie ihn nach Hause.

 

Blochin  war  von 1924 bis 1953 für die Exekution von „Staatsfeinden“ verantwortlich. Der   Gebieter  über   das   „Untersuchungsgefängnis  Nr.  2“  trat  dabei stets  auf,  als  wolle  er  die  Delinquenten eher köpfen denn ihnen den Genickschuss zu verpassen; er hatte  die  Kleidung  eines  Schlächters angelegt:  braune Schirmmütze,   lange  Lederschürze  und Handschuhe, die bis über die Ellbogen reichten. Seine sorgfältig gepflegte   Ruhestätte   befindet   sich   keinen   Steinwurf   entfernt vom  Massengrab   seiner   Opfer. Dank der Forschungen der Grazer Historiker bekamen sie wie der gebürtige Südtiroler Emil Dallapozza und seinesgleichen  zumindest  ihre Namen zurück und die Angehörigen sowie die Nachgeborenen Einsichten über ihr gnadenlos-trauriges und menschenverachtendes Schicksal. Tiefschürfende, dokumentierte Befunde und Erkenntnisse darüber bietet das von Stefan Karner und Barbara Stelzl-Marx herausgegebene Buch  „Stalins letzte Opfer. Verschleppte und erschossene Österreicher in Moskau 1950-1953“.

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