Florian Stumfall

13.08.2025

Mit der Robe zur Macht

Seit der Antike wurde von Männern, welche die Gewalt in einem Staat an sich reißen wollten, Kräfte der ausführenden Organe benutzt, das Militär oder die Sicherheitsorgane oder beide zusammen. Im vergangenen Jahrhundert war hierin eine Änderung zu beobachten. Um das deutsche Beispiel zu nehmen: Die Machtergreifung Hitlers erfolgte über das Parlament, von der Vorgehensweise also ein völlig neues System. Heute scheint es, als würde für solche Zwecke die dritte der staatlichen Gewalten benutzt, nämlich die Gerichte.

Bild: Ralf Roletschek, Bundesverfassungsgericht IMGP1634, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons

Die Justiz als neues Schlachtfeld

Diesen Eindruck jedenfalls muß man bekommen, wenn man die politischen Aussagen von Ann-Katrin Kaufhold betrachtet, die von der SPD als Kandidatin für das Amt einer Richterin am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen wird. Sie fordert nämlich, daß Entscheidungen, für die keine parlamentarische Mehrheit zustande kommt, von den Gerichten getroffen werden müssen. Das ist zwar ein glatter Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung als Grundfeste der Demokratie, aber das scheint die Dame nicht zu stören. Doch streng genommen hat sie sich dadurch für das hohe Richteramt disqualifiziert.

Ihr Name freilich ist weit weniger bekannt als derjenige der anderen SPD-Kandidatin, Frauke Brosius – Gersdorf. Sie hat ihre Kandidatur mittlerweile zurückgezogen, weil Teile der Fraktion von CDU und CSU im Bundestag eine Zustimmung ausgeschlossen hatten. Der Hintergrund: einerseits ihre radikalen Vorstellungen zum Lebensrecht und zu anderen schwere Vorwürfe, ihre Doktorarbeit betreffend, in der offenbar fremde Anleihen zu finden aber nicht als solche gekennzeichnet sind.

Die dickere Kröte kommt erst noch

Brosius Gersdorf also ist aus dem Rennen, und ihre bürgerlichen Gegner sind erleichtert. Dies allerdings völlig grundlos. Denn die SPD kann nun jemand anderen vorschlagen, der ebenso linksradikal ist, und daran ist in ihren Reihen ja kein Mangel.

Nur – im zweiten Anlauf können es sich CDU und CSU kaum mehr leisten, den neuen Kandidaten wieder abzulehnen, denn das würde zu einer schweren Koalitionskrise bis hin zum Scheitern führen. Abgesehen davon, dürften die Unions-Parteien die Kraft dazu kaum mehr aufbringen. Sie müssen also jede Kröte schlucken, die man ihnen vorsetzt, auch wenn diese noch dicker ist als die alte.

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