Gastbeitrag von

Pius Leitner

18.02.2026

„Hemdwechsel“ unter Strafe?

Das römische Parlament plant mit einer Änderung der Geschäftsordnung die Sanktionierung von Parteiwechseln. Wenn man bedenkt, dass im Vorgängerparlament am Ende der Legislatur mehr als die Hälfte (!) der Abgeordneten nicht mehr der Partei angehörten, für die sie ursprünglich gewählt wurden, ist das angekündigte Vorhaben nachvollziehbar.

Symbolbild von Greg Montani auf Pixabay

Der Südtiroler Landtag sollte diesem Beispiel folgen. Auch in Südtirol kommt es immer wieder vor, dass sich Abgeordnete im Laufe einer Legislatur von der Partei verabschieden, für die sie gewählt wurden. Dadurch wird einerseits der Wählerwille mit Füßen getreten, andererseits entsteht der Partei auch ein finanzieller Schaden.

Kommt das nicht einem Mandatsraub und einem Wählerbetrug gleich? Der Verweis auf das „freie Mandat“ dient gerne als Ausrede, weil dieses ohnehin unstrittig ist. Zwischen Fraktionszwang und Fraktionsdisziplin besteht jedoch ein großer Unterschied.

Folgerichtig und anständig wäre es, dass Landtagsabgeordnete im Falle eines Parteiaustritts auch das Landtagsmandat zurücklegen.

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