
Florian Stumfall
Der wahre Skandal im Bundestag

Doch ob man es nun glauben mag oder nicht, der Skandal ist ein ganz anderer. Er liegt darin, dass es in den Parlamenten seit Jahrzehnten üblich ist, die Fraktionen geschlossen abstimmen zu lassen, manchmal gibt es Ausnahmen. Doch der Artikel 38 des Grundgesetzes schreibt die Unabhängigkeit der Abgeordneten fest und ebenso, dass sie an Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind.
Die Wirklichkeit aber ist eine ganz andere. Hielte man sich an das Grundgesetz, so gäbe es das ganze Problem nicht. So aber stimmen nicht Abgeordnete ab, sondern Fraktionen. Dabei ist diese Einrichtung in der Verfassung überhaupt nicht erwähnt.
So wie es gehandhabt wird, könnte man genauso gut die Fraktionsvorsitzenden im Café im Hinterzimmer versammeln und sie ausschnapsen lassen, was im Plenum geschehen soll. Wahrscheinlich geschieht das auch oft genug. Es wäre auch eine Erklärung dafür, dass bei den Plenardebatten so wenig Abgeordnete zuhören. Sie wissen ja eh schon, wie’s ausgeht.
