
Florian Stumfall
Demokratie? Nur solange die AfD nicht gewinnt!

Was darf ein Wahlausschuss eigentlich?
Um dazu einen Einblick zu erlangen, muß man zuerst wissen, was die Zuständigkeiten eines Wahlausschusses sind. Er hat die einschlägigen Formalien zu prüfen, ob für die Kandidaten genug Unterschriften vorliegen, ob sie jeweils das nötige Mindestalter haben, ob die Fristen eingehalten wurden und ob alle Kandidaten im Wahlbezirk gemeldet sind. Einfache Dinge mithin, ohne inhaltliche Bedeutung. Keinesfalls kann es die Aufgabe des Wahlausschusses sein, die politische oder charakterliche Eignung eines Kandidaten zu prüfen und darüber hinaus einen von der Wahl auszuschließen. Das könnte allenfalls auf dem Gerichtswege gehen, denn das passive Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Bürgerrechten.
Politische Inszenierung statt Demokratie?
Wie sich allmählich herausstellt, war diese ganze Sache fein inszeniert. Die amtierende Oberbürgermeisterin Steinruck, früher SPD, jetzt parteilos, hatte sich mit einer linken Bürgerbewegung gegen die Kandidatur Paul zusammengetan, diese und den Wahlausschuß mit einem Papier vom Verfassungsschutz über den Kandidaten versorgt und dieses auch an die Parteien weitergeleitet, nicht aber an die AfD.
Diese hat bei einem Gang vor das Verwaltungsgericht in erster Instanz jedoch eine Niederlage hinnehmen müssen. Der Bescheid: der Ausschluß Pauls sei rechtens.
Nachdem aber Paul Mitglied des rheinland-pfälzischen Landtags sowie des Stadtrates von Ludwigshafen ist, stellt sich die Frage: Reicht Pauls Verfassungstreue zwar für den Landtag und den Stadtrat, nicht aber fürs Amt des Oberbürgermeisters? Oder aber wurde der ganze Angriff nur vorgetragen, weil Paul sehr gute Aussichten hatte, die Wahl zu gewinnen? Denn ein erster Oberbürgermeister von der AfD, dazu noch im Westen, wo die Partei bei weitem nicht so stark ist wie in Deutschlands Osten, wäre für die gesammelte Linke ein arger Schrecken.
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