Hartmuth Staffler

19.12.2016

Das Kreuz mit der Zweisprachigkeit

Die gesetzlich vorgeschriebene, in der Praxis aber von den staatlichen Amtsträgern selten respektierte Zweisprachigkeitspflicht ist in Südtirol ein Dauerbrenner.

Bild: Carabinieri

Von Hartmuth Staffler

Aus einem Bergdorf in einem Südtiroler Seitental wurde uns jetzt eine neue Variante dieses Themas gemeldet: Eine deutschsprachige Südtirolerin (in diesen Dorf sprechen laut Volkszählung mehr als 99 Prozent der Einwohner Deutsch) wendet sich an die Carabinieristation, um eine Anzeige zu erstatten.

Der deutschsprachige Carabiniere, der die Anzeige entgegennimmt, überredet die Frau, das Protokoll in italienischer Sprache abzufassen, weil – und damit nimmt die Geschichte Kabarettcharakter an – weil er, also der Carabiniere, dieser Sprache mächtig sei. („… acconsentendo la stesura del presente atto in lingua italiana da lui conosciuta…“, wie es im Protokoll heißt.)

Tatsache ist aber, dass der Carabiniere ganz gehörig geschwindelt hat, denn das Italienisch, in dem er das Protokoll verfasst, lässt einem die Haare zu Berge stehen und die Fußnägel aufkringeln. Eine derartige Misshandlung hat die italienische Sprache, die Dichter von Weltrang aufweist, wahrlich nicht verdient.

Es bleibt die Frage, warum ein deutschsprachiger Carabiniere in einem deutschsprachigen Dorf die Anzeige einer deutschsprachigen Mitbürgerin unbedingt in italienischer Sprache aufnehmen will, obwohl er diese Sprache nur mangelhaft beherrscht. Etwa, weil er mit der deutschen Sprache noch mehr Schwierigkeiten hat?

carabinieri
Bild: UT24

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