von fe 02.08.2017 10:54 Uhr

Fahrzeuge werden immer breiter

Die Breite von Fahrzeugen erhöht sich nahezu bei jedem Modellwechsel. “Ein VW Golf I hatte beispielsweise noch eine Breite von 1,61 Meter, die aktuelle, siebente Generation ist bereits auf eine Breite von 1,80 Meter angewachsen – und das ohne Außenspiegel”, berichtete ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nose in einer Aussendung am Mittwoch.

Symbolbild: Pixabay

“Das kann durchaus zu Problemen führen, weil die Infrastruktur nicht immer entsprechend ‘mitwächst’, was z. B. an Autobahnbaustellen oder in Parkgaragen zu bemerken ist”, so der Experte. Eine aktuelle Befragung des Autofahrerclubs zeigte, dass 86 Prozent der Befragten die Gesamtbreite ihres Fahrzeuges nicht kannten, rund jeder Zweite lag mehr als 30 Zentimeter daneben, wobei der Großteil sein Auto schmäler einschätzte.

Dieses Unwissen hat aber Konsequenzen, erklärte Nose: “Autos, die breiter als 2,10 Meter sind, dürfen in vielen Baustellenbereichen nicht am linken Fahrstreifen fahren, sprich: überholen. Manchmal gilt das schon bei über zwei Metern Fahrzeugbreite.” Aber auch diese schmalen linken Fahrstreifen sind real zumindest 2,50 Meter breit. Es ist dabei dann jedoch nicht mehr möglich, den seitlichen Sicherheitsabstand von zumindest 0,25 Meter (jeweils links und rechts des Fahrzeuges) einzuhalten, wenn das eigene Auto zu breit ist.

Da das Befahren eines breitenbeschränkten Fahrstreifens mit einem zu breiten Fahrzeug einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellt, kann ein solcher Verstoß ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich ziehen. Wird der Lenker eines zu breiten Pkw in einen Unfall verwickelt, kann unter Umständen auch die Kasko-Versicherung leistungsfrei sein.

“Fahrzeuglenker werden mit Breitenbeschränkungen für Fahrstreifen konfrontiert – haben aber nicht durchwegs eine klare Möglichkeit, sich über die Fahrzeugbreite mit Außenspiegel informieren zu können”, kritisierte Nose. “Der Club fordert daher von den Herstellern, zumindest in der Betriebsanleitung die Breite mit und ohne Außenspiegel anzugeben.” Im Sinne der Verkehrssicherheit und bei gleichzeitiger Erhaltung des Verkehrsflusses wäre laut ÖAMTC eine Erhöhung der Mindestbreite der Breitenbeschränkung auf 2,20 Meter anzudenken.”

APA

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