von ih 21.07.2017 09:59 Uhr

Kein Geld vom Land, wenn der Topf leer ist

Für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen an Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen sind für das Jahr 2017 einige Millionen Euro vorgesehen worden. Ist der Fördertopf aber leer, gibt es erst wieder 2018 neue Geldmittel. Wer diese dann in Anspruch nehmen will, muss ein neues Gesuch einreichen.

APA (Symbolbild/dpa)

Die Einreichefrist für die Landesförderungen ist der 31. Juli. Bis zu diesem Datum können die Gesuche für die Durchführung von Energiesparmaßnahmen und für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen eingereicht werden.

Aber Vorsicht: Mit den Arbeiten sollte erst dann begonnen werden, wenn man die Beitragszusage erhalten hat. Ist der Geldtopf nämlich leer, wird das Gesuch abgelehnt und man kann erst wieder 2018 ansuchen. Wer in diesem Falle bereits mit den Arbeiten begonnen haben sollte, läuft Gefahr, keine Fördermittel zu erhalten, nachdem das Ansuchen jeweils vor Beginn der Arbeiten einzureichen ist.

Es ist zwar im Moment davon auszugehen, dass die Geldmittel für das heurige Jahr ausreichen werden; wer aber auf Nummer sicher gehen will, sollte auf jeden Fall auf die Zusage des Amtes für Energieeinsparung warten. Bestenfalls bekommt man nach etwa zwei Monaten Bescheid. Je nachdem wie viele Gesuche eingereicht werden, kann es aber auch drei bis vier Monate oder länger dauern, bis man eine Antwort vom Amt erhält.

Für folgende Energiesparmaßnahmen erhält man einen bis zu 50%-igen Beitrag von Seiten des Landes:

  • Für die Wärmedämmung von Dächern, Außenmauern, obersten und untersten Geschossdecken, Terrassen und Lauben an bestehenden Gebäuden.
  • Für den Austausch von Fenster und Fenstertüren.
  • Für den Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung an bestehenden Gebäuden.
  • Für die energetische Sanierung einzelner Baueinheiten.
  • Für den hydraulischer Abgleich an bestehenden Heiz- und Kühlanlagen.
  • Für den von thermischen Solaranlagen.
  • Für den Einbau von Hackschnitzel-, Pellets- oder Stückholzanlagen, sowie den Einbau von Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden.

Hinweis für Mehrfamilienhäuser

Mehrfamilienhäuser mit mehr als fünf Wohneinheiten erhalten einen Beitrag für die Wärmedämmung von Dächern und Außenmauern.

Dies erfolgt unter der Voraussetzung, dass das gesamte Gebäude nach der Sanierung dem Klimahaus-C-Standard entspricht oder das Gütesiegel R erreicht.

Der Beitrag erreicht dann eine Höhe von bis zu 70 Prozent der anerkannten Kosten.

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