„Einsprachiger Steuerbescheid ist ungültig“

Das Leitungsmitglied der Süd-Tiroler Freiheit, Werner Thaler, bezeichnet diese Praxis als grobe Diskriminierung und fordert die Steuerbehörde auf, zukünftig nur mehr zweisprachige Bescheide zu verschicken.
Schuld am Schlamassel seien, immer laut Auskunft der zuständigen Beamten, nur italienischsprachige Programme, welchen keinen zweisprachigen Ausdruck ermöglichen. Zudem habe sich ein Mitarbeiter der Steuereinhebungsstelle damit gerechtfertigt, dass „die Agentur für Einnahmen eine italienische Einrichtung sei“.
Nur Italienisch ist ungültig
Einen Antrag für einen deutschsprachigen Bescheid zu stellen, sei laut der Süd-Tiroler Freiheit mit viel Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden.
Einziger Vorteil: Erfüllt die Steuerbehörde nicht innerhalb von zehn Tagen den Wunsch des Steuerzahlers, sei die Zahlungforderung null und nichtig. Die sogenannte Nichtigkeitsbeschwerde mache dies möglich, so Thaler. Bereits einige Bürger hätten auf Anraten der Süd-Tiroler Freiheit davon profitiert.
Die Süd-Tiroler Freiheit will nun in einer Landtagsanfrage die Landesregierung zur „zweifelhaften Praxis“ der Agentur für Einnahmen befragen. Ebenso wird sie dem Regierungskommissariat eine Beschwerde zugestellen, mit der Bitte den Sachverhalt auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen.






