von apa 20.03.2017 11:15 Uhr

Keine Sozialhilfe für EU-Ausländer: Europarechtler skeptisch

Der Vorschlag von Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP), bei EU-Ausländern eine Wartefrist für den Bezug von Sozialhilfe einzuführen, dürfte europarechtlich schwer bis kaum umsetzbar sein. Mehrere Europarechtsexperten äußerten am Montag auf APA-Anfrage Skepsis. Es brauche dafür zumindest eine qualifizierte Mehrheit im Rat und eine Mehrheit im Europäischen Parlament.

APA (Fohringer)

EU-Rechtsexperte Peter Hilpold von der Uni Innsbruck erklärte: “Soweit es sich bei den ‘Ausländern’ um Wanderarbeitnehmer aus der EU handelt, ist jede Streichung von Sozialhilfeleistungen völlig ausgeschlossen.” Die Arbeitnehmerfreizügigkeit spreche hier eine klare Sprache. “Wanderarbeitnehmer haben ab dem ersten Tag ihrer Beschäftigung in Österreich Anspruch auf alle Sozialhilfeleistungen, unabhängig davon, wie hoch ihre Versicherungsleistung bis zu diesem Zeitpunkt war.”

“Das ist nach derzeitigem Stand des Unionsrechts nicht zulässig”, sagte der Linzer Uni-Professor Franz Leidenmühler. Er verwies auf die Artikel 6, 7 und 24 der Unionsbürger-Richtlinie 2004/38. Es bräuchte eine Änderung dieses Sekundärrechtsakts, so Leidenmühler, der für die SPÖ auch im Linzer Gemeinderat sitzt. Dieselbe Meinung vertritt Walter Obwexer, der für die Regierung mehrere europarechtliche Gutachten erstellte. “Die Rechtslage ist sehr klar”, so Obwexer.

Skepsis kommt ebenso von Stefan Griller vom Salzburger Centre of European Union Studies. “Dafür ist mit Sicherheit mindestens eine Änderung der EU-Verordnung nötig, welche die Freizügigkeitsrechte konkretisiert, also eine qualifizierte Mehrheit im Rat und eine Mehrheit im Europäischen Parlament. Darüber hinaus könnte zweifelhaft sein, je nach Ausgestaltung, ob eine solche Veränderung vertragskonform sein kann, nämlich ohne die primärrechtlich garantierte Personenfreizügigkeit zu verletzen.”

Auch der Grazer Europarechtler Hubert Isak meldete “gefühlsmäßig eine gewisse Skepsis” an. Kurz’ Idee, mit der Versicherungsleistung zu argumentieren, sei aber nicht schlecht und möglicherweise doch mit EU-Recht vereinbar. “Endgültig beantworten kann das nur der EuGH”, so Isak.

Kurz hatte am Wochenende angekündigt, die Sozialhilfeleistungen für Ausländer aus der EU in den ersten fünf Jahren streichen zu wollen. Arbeitslose sollten wieder in jene Staaten ziehen, wo diese einen Job finden. Beim Arbeitslosengeld und bei der Notstandshilfe handle es sich um eine Versicherungsleistung, argumentierte der Außenminister. “Man muss erst einmal einzahlen, bis man herausnehmen kann.”

Außenminister Kurz sieht sich durch die Einschätzung von Europarechtlern, dass eine Wartefrist für den Bezug von Sozialhilfe nicht ohne Europarechtsänderung möglich ist, bestätigt. Man peile eine große EU-Reform an, der Vorstoß, EU-Ausländern in den ersten fünf Jahren keine Sozialhilfeleistungen zu gewähren, sei ein Teil davon, betonte ein Sprecher am Montag gegenüber der APA.

Kurz hatte am Sonntag in der ORF-“Pressestunde” gesagt: “Die Freiheit, überall arbeiten zu dürfen, darf meiner Meinung nach nicht verwechselt werden mit der Freiheit, sich das beste Sozialsystem auszusuchen.” Kurz meint, dass es eine Veränderung der EU braucht und es rund um den Brexit zu Reformen kommen wird, “weil schlicht und ergreifend eine große Kraft in der Europäischen Union freigesetzt werden wird, und die muss man, glaube ich, in die richtige Richtung kanalisieren”.

Die Wartefrist bei Sozialhilfeleistungen ist, so Kurz, “aus meiner Sicht eine notwendige Maßnahme, nicht nur für Österreich – darum schlagen wir das ja auch auf europäischer Ebene vor – sondern für ganz Europa”.

Die EU-Kommission forderte am Montag gleiche Sozialleistungen zu gleichen Beiträgen und stellte sich damit indirekt gegen den Vorschlag von Kurz. “Es gibt eine klare Position der Kommission zu diesen Fragen”, sagte EU-Kommissionssprecher Christian Wigand am Montag in Brüssel.

“Das Prinzip ist klar: Dieselbe Bezahlung für dieselbe Arbeit am selben Ort. Dies gilt auch für Beiträge und Sozialleistungen”, so der Sprecher. “Alle unsere Vorschläge im Sozialbereich und zu Arbeitsmobilität konzentrieren sich auf eine Frage: Faire Mobilität in der Arbeit.” Der Sprecher betonte, es gebe keinen konkreten österreichischen Vorschlag, und generell kommentiere die EU-Kommission auch keine Ankündigungen oder Kommentare anderer.

“Die Kommission hat lange argumentiert, dass die Freizügigkeit ein Recht auf freien Verkehr ist. Es ist kein Recht auf freien Zugang zu den Sozialsystemen anderer Mitgliedstaaten. Es gibt klare Grenzen für die Ansprüche von wirtschaftlich nicht aktiven EU-Bürgern sowie von Arbeitsuchenden, wenn sie in ein anderes Mitgliedsland ziehen”, sagte der Sprecher. Die jüngsten Reformvorschläge der EU-Kommission zur Entsendung und zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme folgten dieser Logik. “Es hilft den nationalen Stellen, Missbrauch oder Betrug zu bekämpfen. Es bekämpft Sozialdumping und schützt die Arbeitnehmerrechte. Und es stellt eine engere Verbindung zwischen dem Ort her, wo Beiträge gezahlt werden und wo Sozialleistungen beansprucht werden.”

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