von apa 18.02.2017 16:47 Uhr

VKI: Bei Rechtsschutzversicherung kommt es aufs Detail an

Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte man überlegen, welche Risiken man abdecken will, und das Kleingedruckte genau studieren, rät der VKI. Ein Komplettangebot, das alle denkbaren Rechtsstreitigkeiten abdeckt, wäre nur für wenige bezahlbar und für viele auch unsinnig. Es gebe einzelne Bausteine, die nach Bedarf kombiniert werden können.

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Sehr genau achten solle man auf Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Man solle sich beraten lassen und gemeinsam mit einem Versicherungsexperten herausfiltern, welche Bereiche und Risiken gedeckt sein sollten und ob Teilbereiche nicht schon durch bestehende Verträge oder Mitgliedschaften gedeckt seien, heißt es in der neuen Ausgabe der Zeitschrift “Konsument” des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Ein unabhängiger Makler hafte für seine Empfehlung.

Manches würden die Versicherungen von sich aus nicht (mehr) anbieten wie beispielsweise Rechtsschutz bei Auseinandersetzungen rund um Vermögensveranlagungen, Trennung oder Scheidung oder Streitigkeiten beim Hausbau, so der “Konsument”. In den vergangenen zehn Jahren sei in diesen Bereichen der Leistungsumfang in den Musterbedingungen deutlich reduziert oder ganz aufgehoben worden.

Ganz allgemein ausgeschlossen seien vorsätzlich oder rechtswidrig herbeigeführte Versicherungsfälle, das gelte auch wenn Alkohol im Spiel war. Nicht wahrgenommen würden auch Ansprüche gegen Angehörige. In jedem Baustein seien spezifische Risiko-Ausschlüsse vorgesehen.

Eine weitere nicht unwesentliche Hürde auf dem Weg zum Geld von der Versicherung sei die Prüfung auf Erfolgsaussicht: “Falls der Versicherer innerhalb von zwei bis maximal drei Wochen – schriftlich und begründet – zu dem Schluss kommt, dass eine Rechtsdurchsetzung keine Aussichten auf Erfolg birgt, kann er die Übernahme der Kosten ablehnen”.

Zu beachten sei auch, dass es innerhalb von festgelegten Wartezeiten – je nach Sparte bis zu zwölf Monate – keinen Versicherungsschutz gibt. Viele Versicherte, die die Beratungsstellen der Konsumentenschützer aufsuchen, seien hier “offensichtlich nicht ausreichend beraten worden, und wundern sich, warum der Versicherer trotz aufrechter Rechtsschutzpolizze die Kostenübernahme ablehnt”.

Aufpassen heißt es auch bei Anpassungen bestehender Versicherungen. Die Versicherungen “köderten” Kunden mit höheren Versicherungssummen oder Zusatzdeckungen, dafür fielen aber unter Umständen andere wichtige Leistungen weg. Man sollte sich die neuen Konditionen genau ansehen und wenn möglich einen unabhängigen Experten beiziehen.

Eine Rechtsschutzversicherung sei kein “Freibrief für Streithähne”. Das Versicherungsunternehmen könne die Rechtsschutzversicherung nach einem Schadensfall kündigen. Der Wechsel zu einem anderen Anbieter könnte dann eventuell gar nicht so einfach sein: Der neue Versicherer frage nach, ob man schon einmal gekündigt wurde und “winkt in diesem Fall möglicherweise dankend ab”.

Die Frage, ob und wie viel Rechtsschutz man brauche, hänge von der persönlichen Risikoeinschätzung ab und auch die Neigung zu klagen, sei mitentscheidend, so die Konsumentenschützer. Manche Risiken könnten möglicherweise durch Mitgliedschaften beispielsweise bei einer Gewerkschaft, einem Autofahrerklub oder einer Mietervereinigung abgedeckt sein.

Konflikte mit Rechtsschutzversicherung nehmen zu, so der Sachverständige Thomas Hartmann im “Konsument”. Weil sich die unternehmerischen Rahmenbedingungen für die Versicherer erschwert hätten – etwa wegen restriktiverer Vorschriften, Finanzierung zahlreicher Prozesse wegen fragwürdiger Finanzierungen – würden die Deckungsablehnungen zunehmen. Ohne stichhaltige juristische Argumente seien die Versicherer kaum noch zum Einlenken zu bewegen. Deshalb werde die Prüfung einer Ablehnung durch unabhängige Experten immer wichtiger.

Als Beispiele für neuere Bausteine nennt der VKI Patienten-Rechtsschutz, Mobbing- und Stalking-Rechtsschutz sowie Daten-Rechtsschutz.

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