Handelskammer Bozen: Jahresgebühr 2017 „light“
Bild: Handelskammer Bozen - Screenshot/Google Streetview
Kapitalgesellschaften (OHG, KG, GmbH, AG, usw.) müssen ihre Handelskammergebühr nach dem erwirtschafteten IRAP-Umsatz berechnen. Dieser Betrag werde anschließend um 50 Prozent gekürzt. Trotz geringerer Einnahmen sei die Handelskammer bemüht, ihre Dienstleistungen für die Unternehmen „so gut wie möglich aufrecht zu erhalten“, so der Generalsekretär der Handelskammer Alfred Aberer.