Gericht verbietet Down-Syndrom-Film

Vor zwei Jahren produzierte der italienische Dachverband für Vereine von Menschen mit Down-Syndrom den Film, anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages.
Eine junge Frau wandte sich damals an den Verein, um zu erfahren, ob auch Menschen mit Down-Syndrom in ihrem Leben glücklich werden können. Bei ihrem ungeborenen Kind ist kurz zuvor das Syndrom diagnostiziert worden.
Aus diesem Grund entstand ein Kurzfilm, in dem 15 Menschen mit Trisomie 21 selbst das Wort ergreifen. Über sieben Millionen Mal wurde der Film auf YouTube angeklickt.
Meinungsfreiheit werde laut Gericht „nicht eingeschränkt“
Gegen das Urteil haben Organisationen und Menschen mit Down-Syndrom beim Staatsrat, dem obersten Verwaltungsgerichtshof Frankreichs, Klage eingereicht. Das Gericht hält das Aufführverbot allerdings für rechtens.
Der Film könnte „das Gewissen der Frauen stören, die im Rahmen des Gesetzes sich für andere Optionen des persönlichen Lebens entschieden haben“, begründet das Gericht sein Urteil. Zudem werde die Möglichkeit der Abtreibung nicht erwähnt.
Die Meinungsfreiheit von Menschen mit Down-Syndrom werde „nicht eingeschränkt“, sondern „beschränkt“ sich lediglich auf die Verbreitung des Kurzfilms in öffentlichen Räumen.
„Es ist so absurd“
„Es ist so absurd. Ich habe noch nie von einem so unheimlichen Urteil gehört“, sagte Michelle Sie Whitten, Präsidentin der Global Down Syndrom Fondation,
Die Entscheidung bezeichnete sie als „schockierend“ und „offensiv“, sie würde direkt „ins Gesicht der Meinungsfreiheit“ fliegen.






