In zwei Wochen beginnt die Winterausrüstungspflicht

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Ab dem 15. November müssen Autos auf der Brennerautobahn (A22) sowie auf den Straßen mit entsprechender Beschilderung mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein. Auf der Brennerautobahn gilt die Pflicht in der Regel unabhängig von den Wetterverhältnissen, auf anderen Straßen wird sie durch Verkehrsschilder angeordnet. Wer nach Österreich fährt, sollte beachten, dass dort die Winterausrüstung bereits seit 1. November gilt.
Es empfiehlt sich, die Reifen rechtzeitig wechseln zu lassen. In den Werkstätten sind die Termine im November erfahrungsgemäß schnell ausgebucht.






