Energiebonus in Südtirol bis Ende 2029 verlängert

Neben der Verlängerung bringt die neue Regelung einige Änderungen mit sich. In Mischgebieten bleibt der Kubaturbonus von 20 Prozent beziehungsweise 200 Kubikmetern erhalten und wird künftig unabhängig vom Volumen des Dachgeschosses vollständig angerechnet. Bei Neubauten kann der Energiebonus künftig auch bei entsprechender Holzbauweise anstelle des KlimaHaus-Nature-Standards genutzt werden. Zudem wird er auf Gebäude der Wärmeschutzklasse A ausgeweitet, sofern diese die KlimaHaus-Klasse A0 erreichen.
Weitere Neuerungen betreffen Wintergärten in Landwirtschaftsgebieten, die unter bestimmten Voraussetzungen künftig ebenfalls erlaubt sind, sowie den Kubaturbonus in historischen Ortskernen, der nun auch für gastgewerbliche Betriebe gilt. Außerdem wird der Energiebonus auf bestimmte Wohngebäude ausgeweitet, die vor September 2007 von einem geschlossenen Hof abgetrennt wurden. Photovoltaikanlagen dürfen künftig auch auf angebauten oder benachbarten Gebäuden installiert werden, sofern sie das betreffende Gebäude mit Energie versorgen.
Die Verlängerung soll Eigentümern weitere Möglichkeiten bieten, die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu verbessern. Ab 1. Jänner 2030 sollen EU-weit Nullemissionsgebäude zum Standard werden.






