Autonomie bis Samstag – und am Sonntag bestimmt weiter Rom!

Seit dem 23. Juni 2026 ist die neue Autonomiereform in Kraft. Landeshauptmann Arno Kompatscher sprach von einem Meilenstein. Auch der Handel gehört nun ausdrücklich zu den ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen Südtirols. Eigene Zuständigkeiten besaß das Land in diesem Bereich allerdings bereits zuvor.
Alles bestens also? Nicht ganz. Denn sobald es um die Sonntagsöffnungszeiten geht, zeigt sich, dass die neue Entscheidungsfreiheit ihre Grenzen hat. Hier beansprucht Rom über den Schutz des Wettbewerbs weiterhin Einfluss. Und Südtirol wartet nach wie vor auf eine Durchführungsbestimmung, die eine eigenständige Regelung rechtlich absichern soll.
Im Entwurf stand es noch – dann war es weg!
Besonders interessant ist ein Blick zurück. Am 19. März 2024 stellte Kompatscher im Landtag den damaligen Vorschlag für die Autonomiereform vor. Darin war unter den ausschließlichen Landeskompetenzen ausdrücklich vorgesehen: „Handel, einschließlich Handelsurbanistik und Regelung der Öffnungszeiten der Handelsbetriebe.“
Eine klare Formulierung, die kaum Interpretationsspielraum lässt. Doch wer heute das endgültige Verfassungsgesetz aufschlägt, sucht diesen Zusatz vergeblich. Dort steht nur noch „Handel“. Von den Öffnungszeiten ist keine Rede mehr.
Das bedeutet nicht automatisch, dass Südtirol diese Kompetenz überhaupt nicht ausüben könnte. Wohl aber, dass genau jene ausdrückliche Absicherung fehlt, die ursprünglich vorgesehen war.
Warum die Formulierung im Laufe der Reformverhandlungen verschwand, lässt sich aus den vorliegenden Unterlagen nicht abschließend beantworten. Dass sie fehlt, ist hingegen schwarz auf weiß nachzulesen.
Elf Jahre, drei Anläufe – und noch immer keine Lösung
Dabei ist die Geschichte keineswegs neu. Bereits 2015 bemühte sich Südtirol um eine Durchführungsbestimmung für die Ladenöffnungszeiten. Die Zwölferkommission stimmte zu, doch das zuständige Ministerium lehnte den Vorschlag ab.
2021 der nächste Versuch. Wieder grünes Licht aus der Zwölferkommission, wieder keine endgültige staatliche Verabschiedung.
2023 schien der Durchbruch endlich gelungen: Unter Vermittlung von Wirtschaftsminister Adolfo Urso wurde ein neuer Text ausgehandelt, den die Zwölferkommission einstimmig genehmigte. Auch die erforderlichen positiven Stellungnahmen lagen laut Kompatscher 2024 vor. Was fehlte? Die endgültige Entscheidung in Rom.
Dann kam die Autonomiereform. Sie wurde verabschiedet, gefeiert und trat in Kraft. Nur die Öffnungszeitenfrage ist weiterhin nicht abschließend gelöst.
Jetzt reicht es auch dem Handelsverband
Dass die Geduld schwindet, zeigt der Handels- und Dienstleistungsverband (hds). Präsident Philipp Moser fordert erneut, die ausstehende Durchführungsbestimmung endlich voranzubringen. Südtirol brauche eine Regelung, die den Bedürfnissen der heimischen Betriebe, der Beschäftigten und der Tourismusgebiete gerecht wird.
Dabei liefert eine neue Untersuchung der Johannes-Kepler-Universität Linz zusätzlichen Diskussionsstoff. Längere Öffnungszeiten bedeuten demnach nicht zwangsläufig mehr Umsatz. Häufig verteilen sich die Einkäufe lediglich auf zusätzliche Verkaufstage, während höhere Personal- und Betriebskosten anfallen können.
Anders gesagt: Nur weil ein Geschäft am Sonntag geöffnet hat, geben die Menschen deshalb nicht automatisch mehr Geld aus. Gerade kleine Familienbetriebe könnten dadurch gegenüber großen Handelsketten zusätzlich unter Druck geraten.
61 Prozent sagen Nein – Galateo warnt vor den Folgen
Und was sagen die Arbeitnehmer? Laut einer Erhebung des Arbeitsförderungsinstituts AFI vom Juli lehnen 61 Prozent der befragten Südtiroler Arbeitnehmer Sonntagsöffnungen im Handel grundsätzlich ab.
Das überrascht kaum. Während andere mit der Familie am Mittagstisch sitzen, einen Ausflug unternehmen oder einfach ausschlafen, müssen Beschäftigte im Handel gegebenenfalls hinter der Ladentheke stehen. Für sie ist der Sonntag eben nicht irgendein Wochentag.
Doch selbst innerhalb der Landesregierung gehen die Vorstellungen auseinander. Während Kompatscher strengere Regeln befürwortet, warnte Wirtschaftslandesrat Marco Galateo von Fratelli d’Italia bereits im Sommer vor den wirtschaftlichen Folgen. Kunden könnten in benachbarte Regionen ausweichen oder ihre Einkäufe gleich ins Internet verlagern.
Ein Argument, das sich nicht einfach vom Tisch wischen lässt. Gerade Südtirols Tourismusorte leben auch davon, dass Gäste am Wochenende einkaufen können.
Aber muss deshalb jeder Sonntag zum gewöhnlichen Verkaufstag werden? Und müssen kleine Geschäfte wirklich mit den Öffnungszeiten großer Handelsketten konkurrieren?
Wofür haben wir eigentlich die Autonomie?
Genau hier müsste Südtirol selbst entscheiden können. Nicht Rom, sondern die Menschen und ihre politischen Vertreter vor Ort sollten darüber befinden, welche Regeln zu unserem Land passen.
Vielleicht braucht eine Tourismusgemeinde andere Lösungen als ein kleines Dorf. Vielleicht muss der Lebensmittelhandel anders behandelt werden als ein Einkaufszentrum. Und vielleicht ist ein gemeinsamer freier Sonntag tatsächlich mehr wert als ein paar zusätzliche Verkaufsstunden.
Darüber darf und soll gestritten werden. Schließlich geht es um Arbeitsplätze, Familienleben, wirtschaftliche Interessen und nicht zuletzt um die Frage, welchen Stellenwert der Sonntag in unserer Gesellschaft noch besitzt.
Doch bevor Südtirol darüber eigenständig entscheiden kann, muss die rechtliche Unsicherheit beseitigt werden.
Mehr als zehn Jahre nach dem ersten Anlauf und vier Monate nach Inkrafttreten der gefeierten Autonomiereform steht die entscheidende Absicherung weiterhin aus.
Die Handelsautonomie steht jetzt zwar ausdrücklich im Statut. Doch ausgerechnet bei den Sonntagsöffnungszeiten wartet Südtirol weiterhin auf grünes Licht aus Rom. Was nützt die gefeierte Autonomiereform, wenn eine seit Jahren angestrebte Entscheidungsfreiheit noch immer nicht umgesetzt ist?
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