FPÖ fordert Justiz-Rettungspaket – auch das Bozner Gefängnis ist überfüllt

Mit einem Dringlichkeitsantrag im Tiroler Landtag will FPÖ-Landesparteiobmann Markus Abwerzger die Landesregierung zu einem Vorstoß bei Justizministerin Anna Sporrer bewegen. Er fordert ein personelles und finanzielles Rettungspaket für die Gerichte sowie ein Reformkonzept für das Strafrecht. Auch die Haftanstalten seien überlastet.
Österreichs Gefängnisse über ihrer Kapazität
Die jüngsten verfügbaren Zahlen des österreichischen Justizministeriums weisen für den 1. Oktober 2026 9.204 Insassen in Justizanstalten aus. Bei einer Belagskapazität von 8.421 Plätzen entspricht das einer Auslastung von 109,3 Prozent.
Auch bei den Gerichten fehlt Personal. Nach Angaben der Richtervereinigung sind österreichweit mehr als 250 Richterplanstellen und rund 60 bis 70 Stellen bei Staatsanwälten unbesetzt. An Bezirks- und Landesgerichten arbeiten derzeit 1.478 Richter; laut Personalbedarfsrechnung wären mehr als 1.700 nötig. In Tirol fehlten mehr als 14 Richterplanstellen. Mitte Oktober machten Richter und Staatsanwälte während einer Aktionswoche auf die Überlastung aufmerksam; dringende Fälle wurden weiterhin bearbeitet.
Abwerzger spricht von einer Gefährdung des Rechtsstaates und kritisiert die Bundesregierung scharf. Sein Antrag fordert Landeshauptmann Anton Mattle auf, bei der zuständigen Bundesministerin auf zusätzliche Mittel, Personal und eine umfassende Strafrechtsreform zu drängen.
500 Häftlinge: früherer Vorschlag, kein beschlossener Plan
Abwerzger kritisiert auch eine von Sporrer angekündigte vorzeitige Entlassung von rund 500 Häftlingen. Dazu gehört eine wichtige Einordnung: Die Ministerin hatte im Juni eine einmalige Entlassung für ausgewählte Insassen mit guter Führung ins Gespräch gebracht. Die Koalitionspartner blockierten den Vorschlag. Sporrer erklärte im parlamentarischen Menschenrechtsausschuss, es werde keine Massenentlassung und keine Generalamnestie geben; im Herbst wurden andere Entlastungsmöglichkeiten erörtert. Ein beschlossener Plan zur Entlassung von 500 Häftlingen liegt damit nicht vor.
Jugendkriminalität: Zahlen und Forderung der FPÖ
Laut der österreichischen Kriminalstatistik wurden 2025 insgesamt 75.724 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene als Tatverdächtige ermittelt – 2,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei den unter Zehnjährigen stieg die Zahl der Tatverdächtigen um 32,3 Prozent auf 1.119. Bei den Zehn- bis unter 14-Jährigen waren 13.179 Tatverdächtige verzeichnet; 51,3 Prozent davon hatten keine österreichische Staatsbürgerschaft. Es handelt sich um Tatverdächtige, nicht um rechtskräftig Verurteilte.
Aufsehen erregte ein Fall in Dornbirn: Zwei 13-jährige Tatverdächtige sollen einen 72-jährigen Mann schwer verletzt und ausgeraubt haben. Laut Polizei werden ihnen gemeinsam mehr als 300 Straftaten im Jahr 2026 zugeschrieben. Wegen ihres Alters konnten sie nicht angeklagt oder verurteilt werden; nach Befragungen wurden sie den Eltern übergeben. Abwerzger fordert, die Strafmündigkeit herabzusetzen und auch eine zwangsweise Unterbringung von Intensivtätern zu ermöglichen.
Parallelen in Südtirol – andere Zuständigkeiten
Auch die Haftanstalt in Bozen ist überbelegt. Nach den jüngsten verfügbaren Zahlen des italienischen Justizministeriums saßen dort am 25. Oktober 103 Menschen ein; vorgesehen sind 88 Plätze. Bei einem Lokalaugenschein im August wurde zudem berichtet, dass von 84 vorgesehenen Stellen im Gefängnisdienst 50 besetzt waren.
Der Neubau des Bozner Gefängnisses fällt in die Zuständigkeit des italienischen Justizministeriums. Laut einer Auskunft der Südtiroler Landesregierung wurde das Vorhaben einem Sonderbeauftragten für den Gefängnisbau übertragen und als vorrangig eingestuft. Ein konkreter Zeitplan für den Bau wurde darin nicht genannt. Seit September ist außerdem Alessandra Orlandi als Ombudsfrau für die Rechte von Personen unter Freiheitsentzug tätig; Landtag und Stadt Bozen haben ihre Zusammenarbeit vereinbart.
Auch die Altersgrenze bei der Strafmündigkeit ist ein Bezugspunkt: In Italien sind Kinder unter 14 Jahren grundsätzlich nicht strafrechtlich verantwortlich. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Jugendgericht jedoch Sicherheitsmaßnahmen anordnen, darunter die Unterbringung in einer Gemeinschaft. Die bloße Strafunmündigkeit bedeutet daher nicht, dass keinerlei gerichtliche Maßnahme möglich ist.
Die Lage in Tirol und Südtirol weist damit Parallelen bei Überbelegung und Personalmangel auf. Die Zuständigkeiten unterscheiden sich jedoch: Der Tiroler Antrag richtet sich an die österreichische Bundespolitik; für den Bau und Betrieb des Bozner Gefängnisses ist der italienische Staat zuständig.
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