von wk 29.10.2026 14:15 Uhr

Mit 2,64 Promille und ohne Führerschein

Ein 54-Jähriger wurde in Leifers angezeigt. Der gemessene Alkoholwert lag beim 5,28-Fachen des üblichen Grenzwerts. Auch das Fahren ohne jemals erworbene Fahrerlaubnis hat eigene rechtliche Folgen.

Foto: Kompanie Neumarkt – Südtiroler Unterland

Ein 54-jähriger Ausländer ist am frühen Abend in Leifers mit einem Alkoholwert von 2,64 Gramm pro Liter am Steuer angehalten worden. Die Ordnungshüter kontrollierten ihn gegen 18 Uhr in der Weinstraße. Der gemessene Wert entspricht dem 5,28-Fachen des gesetzlichen Grenzwerts von 0,5 Gramm pro Liter. Bei der Kontrolle stellte sich außerdem heraus, dass der Mann nie einen Führerschein erworben hatte.

Der Mann wurde wegen des Verdachts auf Trunkenheit am Steuer bei der Gerichtsbehörde angezeigt. Die Schuldfrage ist damit nicht entschieden; es gilt die Unschuldsvermutung.

Welche Strafen bei mehr als 1,5 Promille drohen

Bei einem Alkoholwert von mehr als 1,5 Gramm pro Liter sieht Artikel 186 der italienischen Straßenverkehrsordnung im Fall einer Verurteilung eine Geldstrafe von 1.500 bis 6.000 Euro und Arrest von sechs Monaten bis zu einem Jahr vor. Außerdem ist grundsätzlich ein Führerscheinentzug von einem bis zwei Jahren vorgesehen. Wird der Lenker innerhalb von zwei Jahren erneut wegen desselben Vergehens verurteilt, ist der Führerschein zu widerrufen. Das Gericht ordnet zudem grundsätzlich die Einziehung des verwendeten Fahrzeugs an, sofern es nicht einer unbeteiligten Person gehört.

Auch das Fahren ohne Führerschein hat Folgen

Da der Mann laut Polizei nie eine Fahrerlaubnis erworben hatte, kommt ein weiterer Verstoß hinzu. Das Fahren ohne jemals erlangten Führerschein wird beim ersten Verstoß grundsätzlich mit einer Verwaltungsstrafe geahndet. Die derzeit genannten Beträge reichen von 5.100 bis 30.599 Euro; zusätzlich ist ein dreimonatiges Verwaltungsstilllegen des Fahrzeugs vorgesehen. Bei einer Wiederholung innerhalb von zwei Jahren kann die Tat strafrechtliche Folgen haben.

Die konkreten Folgen hängen vom weiteren Verfahren und einer allfälligen Verurteilung ab.

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