Landtag will stärker vor Drink-Spiking warnen

Beschwerden können leicht übersehen werden
Der Südtiroler Landtag will besser über Drink-Spiking, also das heimliche Beimischen von Substanzen in Getränke, aufklären. Betroffene könnten plötzlich verwirrt oder benommen sein, die Kontrolle über ihre Bewegungen verlieren oder Erinnerungslücken haben. Solche Beschwerden würden leicht mit übermäßigem Alkoholkonsum verwechselt. Manche Substanzen seien zudem nur kurze Zeit nachweisbar. Deshalb sei rasche medizinische Hilfe wichtig.
Verantwortung liegt beim Täter
Der abgeänderte Beschlussantrag von Sandro Repetto (PD) verpflichtet die Landesregierung, eine landesweite Informations- und Präventionskampagne auf den Weg zu bringen. Sie soll besonders junge Menschen erreichen und erklären, woran mögliche Warnzeichen zu erkennen sind und wie man bei einem Verdacht richtig handelt.
Eine zentrale Botschaft der Kampagne: Die Verantwortung liegt beim Täter, niemals beim Opfer.
Lokale und Veranstalter sollen mitmachen
In die Kampagne sollen Lokalbetreiber, Veranstalter und das Personal in Freizeiteinrichtungen einbezogen werden. Vorgesehen sind Informations- und Schulungsangebote, damit Beschäftigte mögliche Gefahrensituationen erkennen und wissen, wie sie reagieren können. Auch die Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt soll berücksichtigt werden.
In der Debatte betonten mehrere Abgeordnete, dass sicheres Ausgehen für junge Menschen wichtig sei. Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) sprach sich dafür aus, Jugendliche und Betreiber von Lokalen stärker zu sensibilisieren. Zeno Oberkofler (Grüne) regte eine Kampagne unter dem Titel „Safer Nightlife“ an. Franz Ploner (Team K) verwies auf die Schwierigkeit, Substanzen rechtzeitig nachzuweisen, und forderte mehr Sensibilisierung im medizinischen Bereich.
Messner hält Kampagne für sinnvoll
Gesundheitslandesrat Hubert Messner bezeichnete Drink-Spiking als komplexes Problem. Die Notaufnahmen seien bereits auf mögliche Symptome hingewiesen worden. Eine gezielte Kampagne sei sinnvoll; bestehende Informationsmaterialien könnten erweitert und den betroffenen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Der Landtag nahm den abgeänderten Antrag am 14. Oktober einstimmig mit 32 Ja-Stimmen an






