von lif 23.10.2026 12:26 Uhr

Gesundheit: Neue Regeln fürs Terminabsagen

Wer einen Gesundheitstermin nicht einhalten kann, soll ihn rechtzeitig absagen. Die Landesregierung hat heute (23. Oktober) neue, einheitliche Regeln beschlossen, die ab 1. März 2027 gelten.

Foto: LPA/Claudia Corrent

Ein abgesagter Termin könne einer anderen Person einen früheren Termin ermöglichen, heißt es vom Land. Gesundheitslandesrat Hubert Messner sagt, davon profitierten andere Patienten und Wartezeiten ließen sich besser steuern. Gleichzeitig brauche es klare und faire Regeln, wenn etwas Unvorhersehbares dazwischenkommt.

Termine müssen wie bisher mindestens zwei Kalendertage vorher abgesagt werden. Der Tag des Termins zählt nicht mit. Wer zum Beispiel am Donnerstag einen Termin hat, muss ihn spätestens am Montag absagen.

Das kostet ein versäumter Termin

  • Verschriebene Facharztleistungen: Wer ohne anerkannten Grund nicht erscheint, zahlt weiterhin bis zu 36,15 Euro. Das gilt auch für Personen, die vom Ticket befreit sind. Ausgenommen sind unter anderem Krebspatienten, die eine Chemotherapie oder Strahlentherapie erhalten.
  • Andere Leistungen: Bei Sportmedizin, Führerscheinleistungen, internationalen Impfungen und kostenpflichtigen Leistungen oder Bescheinigungen, etwa für einen Waffenschein, werden bei verspäteter Absage 40 Euro pro Termin fällig.
  • Laborleistungen: Für vorgemerkte, aber nicht abgesagte und nicht wahrgenommene Termine fallen übergangsweise pauschal 9,30 Euro an. Das gilt voraussichtlich bis Ende 2028, bis die nötigen IT Systeme laufen.
  • Psychiatrie und Psychologie: Laufende Betreuungen sind vorerst ausgenommen, Erstzugänge nicht.

Wann die Absage gerechtfertigt ist

Nichts bezahlen muss, wer einen nachgewiesenen Grund hat. Dazu zählen eine plötzliche Erkrankung, ein Krankenhausaufenthalt, ein Unfall, ein Todesfall in der Familie oder höhere Gewalt. Auch bei organisatorischen oder technischen Problemen der Gesundheitseinrichtung oder des Vormerksystems wird nichts verrechnet. Den Nachweis kann man direkt nach dem versäumten Termin vorlegen, ohne auf die Zahlungsaufforderung zu warten.

Der Sanitätsbetrieb informiert über Absagefristen und Möglichkeiten zur Absage, erinnert automatisch an Termine und stellt Absagebestätigungen aus. Diese sollten Patientinnen und Patienten aufbewahren.

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